Wer haftet?
Im April 2023 bin ich mit meinem Partner in eine kernsanierte 3-Raum-Wohnung gezogen, in welcher seit Einzug auf beiden Seiten einer Flügeltür zwischen Flur und Wohnzimmer die Türklinke fehlte. Dies haben wir monatelang beim Vermieter nachweislich angemahnt. Im September 2023, nach 5 Mahnschreiben, waren wir beide im Wohnzimmer, hatten alle drei Wohnungsschlüssel im Flur liegen. Durch einen Windstoß ist die Flügeltür zugefallen und wir waren im Wohnzimmer eingesperrt. Ohne Werkzeug war es unmöglich, die Tür zu öffnen und keine Person außerhalb der Wohnung hatte einen Wohnungsschlüssel.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter rückte die Feuerwehr an und brach Wohnungs- und Flügeltür ohne Klinke auf. Obwohl der Vermieter mit dem Anrücken der Feuerwehr einverstanden war, fordert er nun Schadensersatz in Höhe von 4800€. Wer haftet in diesem Fall?
3 Antworten
Es gibt diverse Möglichkeiten eine Flügeltür von innen zu öffnen , die nachweislich ein altes Schloss hat .
Diese alten Schlösser ( Kastenschlösser ) sind einfach zu öffnen
Schraubenzieher rein und drehen
Fenster im Wohnzimmer öffnen , rufen
Schraubenzieher geben lassen , Tür öffnen ,
weitere Tür öffnen
4800€ halte ich für sehr überteuert
"4800€ halte ich für sehr überteuert"
Ich nicht, weil hier kein Schlüsseldienst, sondern die Feuerwehr gerufen wurde. Ohne, das es ein Notfall war.
3 Personen im Feuerwehrauto kosten nun mahl erheblich mehr, als eine Person vom Schlüsseldienst, die mit einem PKW und Öffnungskoffer kommen.
Und warum die Feuerwehr? warum nicht der Schlüssseldienst, der währ mit Garantie billiger gewesen.
Und warum repariert man eine solche Tür nicht selber? Das ist doch kein Hexenwerk und kostet auch keine Millionen.
Mir tun sich gerade Fragen über Fragen auf.
Das ist doch eine Scherzfrage, oder?
in solch einem Fall kann man euch einen Vierkant oder großen Schraubenzieher durch das Fenster oder Balkon reichen und schon bekommt man die Tür auf.