Tür aus einem Notfall aufgetreten?
Hallo ihr lieben,
Und zwar haben wir folgende Situation gehabt.
Wir waren am Samstag einkaufen, ich habe unsere 7 Monate alte Tochter im maxicosi hoch gebracht und habe sie im Flur der Wohnung abgestellt.
Dann wollte ich nochmal runter zur Tür und das Wasser hoch zutrauen. Die Tür ist zugefallen und mein Mann und ich hatten kein Schlüssel, das Kind war in der Wohnung und hat sich total in Rage geschrien.
Wir konnten einfach weder auf den Schlüsseldienst, noch auf die Freundin warten bis sie gekommen wäre mit dem Ersatz Schlüssel.
Also hat mein Mann beschlossen die Tür aufzutreten, gesagt getan heut ruf ich bei der Haftpflichtversicherung an und die sagt mir tatsächlich das es eigentlich Ja eigenverschulden ist.
Aber es war ein Notfall 😩....
Kennt sich jemand zufällig damit aus?
LG
3 Antworten
Natürlich war das ein Notfall und ich glaube jeder hat dafür Verständnis, aber trotzdem denke ich das ihr den Schaden zahlen müsst.
wenn ihr eine private Haftpflicht habt, könnt ihr versuchen den Schaden da zu melden.
es wird schwierig da etwas zu bekommen, aber bleibt mit der Schilderung bei der Wahrheit, vielleicht hat da jemand Verständnis dafür und die Vers. übernimmt den Schaden.
Viel Glück dabei
Natürlich durfte die Tür gewaltsam geöffnet werden. Das war ein Fall des Notstands. Die Sachbeschädigung war rechtmäßig. § 228 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Die Haftpflichtversicherung muss den Schaden nur dann nicht ersetzen, wenn der Eigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Hier besteht aber ein Anspruch des Vermieters: Denn der Notstand war selbst verschuldet, durch das Zufallen der Tür. Ein Notstand der selbst verschuldet war, führt zu einer Schadenersatzforderung des Eigentümers. Man darf dann die Sache zwar beschädigen, muss den Schaden aber ersetzen.
Außerdem besteht eine Ersatzpflicht aus dem Mietvertrag. Schäden an gemieteten Sachen sind auch von der Haftpflichtversicherung umfasst.
Auch der Einwand, es habe Eigenverschulden vorgelegen, greift nicht. Das Eigenverschulden lag darin, dass versehentlich die Tür zugefallen ist. Und das ist einfache Fahrlässigkeit, bei der die Versicherung zahlen muss. Nur bei Leichtfertigkeit oder Vorsatz wäre ein Anspruch ausgeschlossen. Das liegt hier aber nicht vor.
Im Aufbrechen der Tür kann kein Eigenverschulden gesehen werden, denn das war notwendig, um dem Kind zur Hilfe zu kommen. Und das war auch rechtmäßig, vgl. § 228 BGB. Hätte man die Feuerwehr gerufen, hätte die auch die Tür aufgebrochen. Mit dem gleichen Schaden. Natürlich konnte man auch nicht stundenlag warten, bis jemand vielleicht mit einem Ersatzschlüssel gekommen wäre. Deshalb greift dieser Einwand der Versicherung nicht.
Die Versicherung muss also den Schaden ersetzen.
Super danke!!!
Du hast mir mit dem Paragraphen sehr geholfen!
Die Haftpflichtversicherung kommt dafür ncht auf . Ihr hättet im Notfall die Feuerwehr rufen können .
Die Feuerwehr hätte die Tür genauso beschädigt. Und da hätte ich warten müssen bis jemand kommt und dafür war keine Zeit.
Naja, bis die da gewesen wäre hätte sich mein Kind komplett die Seele aus dem Leib schreien können. Und die Tür wäre dann komplett hinüber gewesen.
Bei uns in der Strasse war vor kurzem ein Kleinkind im Auto , im KIndersitz , es war nicht so heiß . Die Autotür ging nicht auf . Die Feuerwehr war mit 2 Feuerwehrautos da . Die hatten ruckzuck die Tür auf . So wie ich sehen konnte , war die Tür nicht kaputt . Die Eltern von dem Kind mussten auch nicht`s bezahlen . Deshalb habe ich dir das mit der Feuerwehr geschrieben , so könnte auch deine Haftpflicht argumentieren .
Dann war das a) vermutlich ein älteres Modell und b) hatte das Auto danach erst mal kein Schloss in der Tür mehr. Oder das Auto war gar nicht abgeschlossen. Bei Gefahr im Verzug wird in der Regel eines der Seitenfenster in seine Bestandteile zerlegt. Im besten Falle mit dem Federkörner, ansonsten wird es einfach eingeschlagen.
Die Eltern von dem Kind mussten auch nicht`s bezahlen
Menschenrettung ist in aller Regel gebührenfrei. Ich möchte aber dennoch vorsorglich einwenden, dass die Gebührenbescheide oft erst nach über einem Jahr kommen, wenn niemand mehr damit rechnet.
Ja es geht mir ja um die private haftpflicht. Wir sind da bei Generali