Wer haftet ... Privathaftpflichtversicherung?
Hallo,
folgendes ist mir passiert. Meine Tochter (wohnhaft bei Ihrer Mutter) hat mir meinen Einkauf nach Hause gefahren (waren zusammen einkaufen). Ich habe meine Einkäufe aus dem Kofferraum genommen und mit der Tüte an der Hand die Kofferraumklappe ihres VW UPs zugeschlagen (vlt. etwas zu fest, das gebe ich zu ... wegen der Tüten wahrscheinlich). Es gab ein zischen und die Heck des VW UPs war ein Puzzle, sprich die Heckscheibe ist geplatzt (durch die wucht beim Zuschlagen oder halt durch die enorme Kraft überdrucks in dem
moment des Zuschlagens.
Ich habe eine Private Haftpflichtversicherung, haftet die dafür oder darf ich jetzt ca 1000 euro zahlen ? Teilkasko ist NICHT vorhanden !
Danke für eure Hilfe !!
4 Antworten
Schau in der Versicherungsbedingungen deiner PHV. Wenn dort keine Schäden an fremden KFZ explizit eingeschlossen sind, wird diese den Schaden nicht übernehmen. Stichwort: Benzinklausel. Das Be- und Entladen gehört dabei zur normalen Nutzung eines PKW. Wenn darüberhinaus keine Teil- oder Vollkasko besteht, musst du selbst zahlen.
Lustigerweise kann Beladen sowohl Gebrauch eines Fahrzeugs sein wie auch nicht sein. Man kann also Würfeln. Im Übrigen kann auch der Beifahrer Gebrauch von einem Fahrzeug machen. Siehe die im Link genannten Beispiele.
Sorry, was ich nicht verstehe, wiederhohlt nicht verstehe:
Man meldet den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung und die wird entsprechend reagieren!
Also entweder übernimmt die diesen Schaden oder lehnt diesen halt ab.
Die Privathaftpflicht wird nicht greifen. Klarer Vorgang im Zusammenhang mit dem Pkw, das schließt jede PHV aus. Da keine Teilkasko vorhanden ist, wird das wohl aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Und im Fahrzeug darf kein solcher Überdruck entstehen. Dafür gibts in jedem Fzg. Entlüftungsmöglichkeiten. Also wird es eher deine Kraft als ein Defekt am Fzg gewesen sein und dementsprechend würde ich auch ganz klar sagen, du solltest die Kosten übernehmen.
Die Heckscheibe eine VW UP sollte aber unter 1000 € liegen.
Neben der Frage der Benzinklausel stellt sich auch noch die Frage, ob man mit einem Schliessen der Heckklappe ursächlich Schuld sein kann an einem Platzen der Heckscheibe. Eigentlich doch nicht, das ist ja normaler Gebrauch. Dann haftest Du auch nicht und die PHV wird nicht einspringen.
Möglicherweise bestand eine andere Vorschädigung, die ursächlich war.
Hier meint jemand, das komme öfters vor beim up.
Ich bin unsicher, ob die Benzinklausel auch für Beifahrer gilt? Eigentlich nur für Fahrzeugführer.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwizievu4KCEAxV53gIHHXb5ApcQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.iww.de%2Fvk%2Fhaftpflichtversicherung%2Fprivathaftpflichtversicherung-benzinklausel-auch-wer-nur-mit-dem-zuendschluessel-spielt-fuehrt-das-fahrzeug-f91406&usg=AOvVaw0sNuWWLwJX4IO0YWC6i6nc&opi=89978449