Wer erbt wieviel bei einem Gemeinschaftskonto?

1 Antwort

Bei einem Gemeinschaftskonto wird angenommen, dass es den Kontoinhabern, also den Eheleuten, jeweils zur Hälfte gehört.

Hier stehen also nur 950.000 Euro als Erbe zur Verteilung an.

Der überlebende Ehegatte erbt davon die Hälfte, also 475.000 Euro und die beiden Kinder jeweils 237.500 Euro.


wfwbinder  23.03.2025, 23:44

Alles Topp, keine Ergänzung notwendig.