Wenn zum Teilzeitjob ein 450-Euro-Job dazukommt, muß dann mehr Riester bezahlt werden?

3 Antworten

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Das hängt davon ab ob Du Dich von der Versicherungspflicht des Minijobs in der Rentenversicherung hast befreien lassen oder nicht.

Werden RV-Beiträge gezahlt (siehe Lissa), so zählt es mit, werden keine bezahlt, nicht.

Bei Riester wird immer das Einkommen des Vorjahres betrachtet. Also, die Zulagen und die Förderung für 2015 (Zufluss in 2016) errechnen sich am Einkommen aus 2014.


Maifrau 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 02:40

Vielen Dank.

billy  17.05.2015, 19:40

Die Antwort beantwortet die Frage überhaupt nicht!

Hanseat  17.05.2015, 21:10
@billy

Ihr Kommentar ist einfallslos, peinlich und lächerlich.

Riester rechnet sich folgendermaßen:

Jahreseinkommen, z.B. Monatseinkommen brutto. (12 x 1250€ = 15.000€)

Davon müssen insgesamt 4 % in den Vertrag fließen wobei die Zulage schon berücksichtigt wird.

Beispiel Zulage beträgt nur 154€. (15000€ x 4 % 600€) abzüglich der Zulage von 154€, dann beträgt der zu zahlende Restbetrag nur 446€ im Jahr. Bei monatlicher Zahlweise sind das dann 37,17€.

Kommt ein Kind dazu erhöht sich die Zulage (nach 2008 geboren) um 300€.

Dann beträgt der Mindestbeitrag monatlich gerade mal 12,17€.

Grundsätzlich wird jedoch auch eine "Besserprüfung beim Finanzamt gemacht. Sollte eine steuerliche Förderung für den Kunden die bessere Wahl sein wird eben diese Steuerersparnis gerechnet.

Konnte ich die Frage damit verständlich beantworten?


Maifrau 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 02:38

Danke, aber ich wollte nur wissen, ob man mehr in den Riester zahlen muß, wenn man zum Teilzeitjob (versicherungspflichtig) neu einen 450-Euro-Job ausübt. Und wenn man mehr zahlen muß, ab wann bitte? Danke.

Hanseat  17.05.2015, 10:49

Nicht wirklich, die Frage war doch was mit dem Einkommen aus dem Minijob ist oder ?

" Eine staatliche Förderungen für die Riester-Rente ist nur möglich, wenn der Minijobber freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Der Arbeitgeber führt pauschal 15 Prozent für die Rentenversicherung ab. 

Diesen Beitrag stockt der Minijobber dann freiwillig um weitere 3,9 Prozent auf, damit zusammen der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 Prozent erreicht wird. Der Arbeitgeber wird dadurch nicht belastet, er führt nur alle Abgaben an die Minijob-Zentrale ab. Der Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung sowie Ansprüche u.a. auf Leistungen zur Rehabilitation, auf eine Erwerbsminderungsrente und auf die staatlich geförderte Riester-Rente plus alle geförderten Zulagen.

Hat der Minijobber keine weiteren Einnahmen, muss er 60 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag einzahlen, um die jährliche Grundzulage von 154 Euro zu erhalten. Für jedes Kind gibt es zusätzlich noch mal 300 Euro im Jahr obendrauf. " 

https://www.kab.de/fileadmin/user_upload/kab_de/Downloads_pdf/MinijobBadHonnef.pdf    


Maifrau 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 02:37

billy, Danke für Deine Antwort, ABER ich wollte eigentlich nur wissen, ob man, wenn man zu einem bestehenden versicherungspflichtigen Teilzeitjob neu einen 450-Euro-Job ausübt, einen höheren Riesterbeitrag zahlen muß und wenn - ab wann?

Kannst Du mir hierzu was sagen? Danke

billy  20.05.2015, 10:55
@Maifrau

Hallo Maifrau, I

Ich kann nur noch einmal auf meine Antwort und den Informationen des angehängten Link verweisen. Hier ist alles ausführlich beschrieben. 

Sie haben ja ausserdem die meines Erachtens zweifelhafteste Antwort als „hilfreichste Antwort“ ausgezeichnet. Zweifelhaft deshalb weil es unvernünftig und fahrlässig wäre sich für die Einkünfte des Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

Dieser User diffamiert meine Antwort, wird für die „hilfreichste Antwort „ ausgezeichnet und ich bekomme vom Support eine Ermahnung. 

Sorry, aber dafür hab ich dann doch kein Verständnis.  

Hanseat  20.05.2015, 11:59
@billy

Versuchen Sie es mal mit genauem Lesen, dann müssen Sie auch nicht hintenrum polemisch werden, versuchen mir Ungesagtes in den Mund zu legen und hinterher auch noch beleidigt sein.

Sie finden in meiner Antwort nichts von wegen "Rat zur Befreiung von der RV-Pflicht" !

"For the record", ich halte von einer Befreiung grundsätzlich nichts. Aber, das war auch nicht die Frage (siehe Kommentar von Maifrau) !!

billy  21.05.2015, 17:13
@Hanseat

"Versuchen Sie es mal mit genauem Lesen ....." Das kann ich Dir ebenfalls unbedingt empfehlen, entweder ist es die nicht vorhandene "Kinderstube" sich in Dialoge einzumischen ohne angesprochen worden zu sein, oder kann man Dich ab sofort als Maifrau anreden? Würde auch irgendwie zu Dir passen.

Hanseat  17.05.2015, 10:44

Die Antwort beantwortet die Frage überhaupt nicht, trotz des "schönen Links".

billy  17.05.2015, 19:01
@Hanseat

Wer hat Dich denn um Deinen Senf gebeten??? Da ist nichts abgeschrieben sondern zitiert wurden, den Unterschied zwischen Abschrift und Zitat kannst Du Dir von jemand anderen erklären lassen. -;))) Die Frage ist vollständig beantwortet. Statt ungebetene Kommentare zu posten könntest Du auch versuchen eine eigene Antwort zu erstellen!!!

Hanseat  17.05.2015, 21:14
@billy

Wenn Sie unbedingt den Unterschied rechtfertigen müssen - Bitte. Ich habe nichts davon erwähnt.

Am besten noch mal Frage lesen und dann wird es Ihnen hoffentlich dämmern, dass da nichts zur Frage steht sonden nur allgemeine, ungefragte Riester-Infos.

finanzfrageTeam  18.05.2015, 04:31
@billy

Liebe/r billy,

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