Antwort
Die kirchliche Trauung hat auf den rechtlichen Familienstand keinen Einfluß, daher seid Ihr vor dem "Gesetz" nicht verheiratet, daher ändert sich auch nichts an Eurer Steuerklasse. Da müßtet Ihr eben ausrechnen, ob nicht die Steuersparnis höher wäre - als die evtl. Witwenrente, auch beachten, wenn die Witwe versterben würde, hätte der Ehemann keinen Anspruch auf eine Witwer-Rente von ihr, da keine rechtsgültige Heirat vorlag, das sollte man wissen.