Pfandrecht der Bank? Ausnahme??????
Hoffentlich kann mir jemand helfen...
Ich habe auf meinem Privatkonto ein Sollstand von ca. 1.000€ Minus... Die Bank hat mich auch schon darauf angeschrieben und wartet auf Begleichung.
Gestern kam ein Vorschlag, den Sollstand mit monatlich 200€zurück zu zahlen... Diesen habe ich unterschrieben heute morgen der Bank zukommen lassen.
Gestern habe ich 4.500€ auf mein Geschäftskonto überwiesen, um Ware aus Frankreich zu kaufen, die ich hier an einen Kunden verkaufen möchte. Dieses Geld ist von dem Kunden!
Da es etwas länger dauert, bis das Geld vom Konto runter geht war es heute morgen noch drauf.
Vor 2 Std. bekomme ich eine Email von meinem Bänker, mit der Information, dass er den unterschriebenen Vorschlag nicht mehr braucht, da ja Geld eingegangen ist, dass er jetzt laut Pfandrecht umgebucht hat. Auf meine Antwort, dass das Geld einem Kunden gehört und ich Ware beziehen muss und ich den Vorschlag ja schon unterschrieben abgegeben habe, meinte er nur dass er davon nichts wüsste und ich bei einer Finanzierung gerne vorbei kommen kann!!!?? Ist es nicht so, dass laut §21 Satz 2 eine Bank kein Geld umbuchen darf, das zu einer Überweisung gebraucht wird???
Habe es ja auch schon seit gestern eigentlich nach Frankreich überwiesen!?
Was kann ich tun??
Das Geld meines Kunden ist weg und ich kann die Ware nicht bestellen....
Danke
3 Antworten
Ist Dein Konto im Minus und Du hast keinen Dispo ( oder der ist ausgeschöpft) ist es ganz normal, dass mit eingehenden Beträgen das Konto ausgeglichen wird-
Also schleunigst zur Bank und das Problem mit dem Berater klären.
Ich würde in diesem Fall nicht mit kleinkarierter Paragraphenreiterei anfangen, damit zerschlägst Du womöglich nur unnötig Porzellan.
Mach der Bank unmissverständlich klar, das Du nicht wünschst, dass das eine Konto mit dem Anderen ausgeglichen wird und der Bank-Mitarbeiter keine Verfügungsberechtigung über Deine Konten hat, sprich nur auf Deinen Auftrag handeln darf. Das sollte ausreichen.
Auch wenn es Deine Frage nicht beantwortet, ob eine Bank das darf oder nicht - denn das weiss ich leider nicht...
Ich meine, dass es auf die Frage "dürfen die das?" nicht ankommt.
Denn selbst wenn sie es dürfte oder auch nicht, dauert es ja ewig, bis das rechtlich geklärt wäre und ändert nichts an der vertrackten Situation. Die Bank macht das einfach erstmal so und hat ja Zeit, sitzt also erstmal am längeren Hebel. Die haben ihr Geld - und Du kannst Dich mit denen streiten und richtig Aufwand betreiben (ändert finanziell auf dem Konto nichts, nur kräftemässig) oder Du kannst es lassen.
In beiden Fällen musst Du einen anderen Weg für Deine Überweisung finden (Geld vom Freund leihen o. ä. - jdfls. NICHT von dieser Bank!).
Ich verstehe das richtig: Du hast bei einer Bank ein Privatkonto und ein Geschäftskonto. Dein P-Konto ist 1000 EUR im Minus, dann gehen 4500 auf Dein G-Konto ein und die Bank bucht 1000 EUR einfach um.
Entweder, Du hast die Bank mit irgendwas richtig geärgert. Also unzuerlässige Kontoführung, nicht an Absprachen gehalten, dauernd Lastschriftrückgaben, Du bist nicht erreichbar, eine Kontopfändung in letzter Zeit, Insolvenzverfahren... dann reagieren manche Banken so.
Oder Du hast Dich normal benommen und die Bank tickt nicht richtig.
In beiden Fällen bist Du bei einer Bank, von der Du Dich schnellstens trennen solltest. Im ersten Fall ist diese Bank als "verbrannte Erde" zu betrachten und Du solltest es mit der nächsten Bank besser machen (wenn Du keine zu schlechte SCHUFA hast, sollte ein Bankwechsel nur ein organisatorisches Problem sein). Im zweiten Fall ist das eine Oberfrechheit, was die Bank mit Dir anstellt und Du solltest die Beine in die Hand nehmen, um Dich nicht weiter verarschen zu lassen.
Hier gibt es zwei Aspekte.
Erstens kann die Bank nicht eine Zweckbestimmung des Überweisung erkennen, so daß der zitierte §21 nicht greift.
Zweitens ist genau zu prüfen, auf wen die Konten lauten. Lautet das eine Konto auf Dich, das andere auf ein Unternehmen, das als eigene, juristische Person zu werten ist, so ist die Umbuchung definitiv nicht rechtens. Das wäre im Falle einer GmbH so, nicht jedoch im Fall einer GbR. Lauten beide Konten auf Dich (nur eben eins privat und eins geschäftlich genutzt), dann darf die Bank das in der Tat tun.
aber wieso kann die bank eine Zweckbestimmung nicht erkennen, wenn ich einen Tag vorher genau diese Summe auf ein Konto nach Frankreich überweise?? Dann wussten Sie ja, dass es überwiesen werden soll... Laut §21 heißt es bei einer Überweisung erstreckt sich das Pfandrecht nicht...
ja aber es geht mir um den §....
2) Ausnahmen Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Verfügungsmacht der Sparkasse (z.B. Bareinzahlungen zur Einlösung eines Schecks, Wechsels oder Ausführung einer bestimmten Überweisung), so erstreckt sich das Pfandrecht der Sparkasse nicht auf diese Werte. Im Ausland verwahrte Wertpapiere unterliegen - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - nicht dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der Sparkasse selbst ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für Ansprüche des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z.B. nachrangig haftende Inhaberschuldverschreibung)