Wenn ich bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag bekommen habe, und kann später nicht bezahlen , was passiert dann?
2 Antworten
Rohrbruch:
Soweit das Bargebot nicht befriedigt wird, kommt es in aller Regel zur Wiederversteigerung gegen den Ersteher (§ 118 ZVG).
Bietet er mit, kann der Gläubiger Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Betrages verlangen, welcher zur Deckung seines Anspruchs durch Zahlung zu berichtigen ist (§ 68 ZVG.)
Kurzfassung:
Durch den Zuschlag ist sowohl das Eigentum am ersteigerten Objekt als auch die Forderung des/der "Berechtigten", also der Gläubiger, zunächst auf Dich übergegangen.
- Die Fälligkeit des Geldes ist am Verteilungstermin, also dem vom Gericht festgelegten Termin, an welchem die Gläubiger ihr Geld bekommen sollen.
- Erfolgt keine termingemässe Zahlung , dann wird das Gericht von sich aus tätig und lässt zusammen mit der Eigentumsumschreibung eine Zwangshypothek zu Gunsten der Gläubiger eintragen.
Damit können diese eine erneute Versteigerung, jetzt zu Deinen Lasten, durchführen lassen.
Rohrbruch, ich habe gerade auch so einen Fall mit Aufhebung der Gemeinschaft unter Ehepaaren wo einer bei der ZV den Zuschlag bekommen hat.
Er kann nicht zahlen und nun läuft gegen ihn als alleiniger Eigentümer die erneute ZV.
Die ganzen Probleme kann man im Vorfeld klären wenn man vor der ZV umfassend eine Finanzierung prüfen lässt.