Dürfen Steuerkanzleien bzw. Steuerberater einen Rechtsanwalt vermitteln/empfehlen und dafür vergütet werden?
Bei einer Steuerkanzlei bietet sich öfters die Gelegenheit einen Rechtsanwalt zu empfehlen, da öfters die Mandanten den Steuerberatern rechtliche Fragen stellen. Eine übliche Antwort von dem Steuerberater wäre "Eine Antwort kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben".
Nun ist meine Frage, könnte man die Steuerkanzlei sich mit einer Rechtsanwaltskanzlei absprechen, dass die Steuerkanzlei Mandanten an die Rechtsanwaltskanzlei gegen Geld Vergütung vermittelt? Was wäre der Weg, dass voll legal umzusetzen? D.h., die Rechtsanwaltskanzlei vergütet ganz offiziell (mit Rechnungen u.s.w.) die Vermittlungen der Steuerkanzlei.
Also, aus der Gewissensperspektive finde ich die Vermittlung ganz in Ordnung, immer wenn die Steuerkanzlei von der Leistung der Rechtsanwaltskanzlei überzeugt ist aber ist irgendwelche rechtliches Verbot für solche Vermittlungstätigkeit?
1 Antwort
Ich denke, das verstößt gegen anwaltliches und steuerberaterliches Berufsrecht. Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung von Mandanten ist unzulässig. Ein anständiger Anwalt und ein anständiger Steuerberater macht das nicht.
vgl. für Anwälte: § 49b Absatz 3 BRAO § 49b BRAO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
und für Steuerberater: § 9 StBerG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)