Bauhaus im Wald, wer haftet bei Unfall?
Guten Tag, Im Sommer haben einige Jugendliche in unserem Wald in einer Hainbuche ein grosses Baumhaus gebaut. Dies ist mir erst im Herbst aufgefallen , als alle Blätter am Boden lagen. Prinzipiell habe ich nichts dagegen, da es ordentlich aussieht und kein Ast mit Nägeln oder sonst verletzt wurde. Nun meine Frage: Wer haftet wenn jemand herunterfällt, ob es einer der Erbauer ist oder eine zufällig vorbeikommende Person........oder wenn durch ein Feuer das ganze abbrennt und Kosten durch Feuerwehr entstehen? Kann man sich hier mit einem Schriftstück von den Erbauern oder deren Eltern absichern, ohne ein Szück Wald verpachten zu müssen? Will eigentlich kein Spassverderber sein, aber rechtliche Konsequenzen will ich auch nicht befürchten müssen.... Vielen Dank und Grüsse
3 Antworten
Wahrscheinlich du, wenn dieser Wald dein Grundbesitz ist ! rechtliche Paragrafen habe ich zwar dazu nicht zur Hand. Ich denke der Besitzer dieses Waldstücks wird schon vertraglich verpflichtet sein, regelmäßig Kontrollen durchführen.
Ansonsten frage ich mich, wen könnte ich haftbar machen, wenn ich unaufgefordert auf einen Baum herum klettere ( Wald oder Nachbarsgarten ) und dann herunter falle ? K.
Vielleicht bekommst du doch noch hilfreichere Antworten ;-))) K.
Im Falle eines Unfalls haftet der Eigentümer / Pächter des Grundstücks auf dem der Baum steht, auch wenn er vom Erbauer nicht gefragt oder einbezogen wurde. Eine spätere Duldung kommt faktisch einer Einverständniserklärung gleich. Ich kann Ihnen daher nur anraten das Baumhaus wieder entfernen zu lassen.
Ein Baumhaus darf nicht ohne Genehmigung gebaut werden.
Auch eine mündliche Genehmigung wäre nicht ausreichend.
Es hätte schriftlich festgehalten werden müssen, dass genau auf diesem Stück Grund, auf diesem einen besonders bezeichneten Baum ein Baumhaus errichtet werden durfte.
Es darf kein Weg am Bauamt vorbeiführen und es müssen Mindestanforderungen beachtet werden.
Pläne über Bauweise und Bauart hätten eingereicht werden müssen
Erst dann, wenn diese Punkte geklärt sind, und die Erlaubnis vorliegt, ein solches Baumhaus zu errichten, stellt sich die Frage nach der Sicherheit und nach der Haftung im Schadensfalle.
Da das Baumhaus aber schon erschaffen und nicht bemängelt wurde,bleibt nun wohl, nur noch die Möglichkeit, sich zum Thema Sicherheit mit den Eltern in Verbindung zu setzen.