welche steuerarten kann man als kosten verbuchen?
1 Antwort
Einkommensteuer = nein
Körperschaftsteuer = Kosten ja, abzugsfähig nein
Gewerbesteuer = Kosten ja, abzugsfähig nein
Grunderwerbsteuer = Anschaffungskosten der Immobilie. Soweit auf den Gebäudewert entfalend Abschreibung
Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeug = Kosten
Umsatzsteuerzahlungen = bei E-Ü-Rechnung Kosten, weil auch die Einnahmen Erträge sind, Vorsteuer die in den Rechnungen enthalten ist = Kosten.
Vorsteuer = wenn nciht als Vorsteuerabzugsfähig (Kleinunternehmer, Unternehmer mit Ausschlussumsätzen) = Kosten
Verbrauchsteuern und Zölle (Beispiele: Biersteuer, Sektsteuer, Mineralölsteuer) = KOsten
Lohnsteuer für Mitarbeiter = Personalkosten (gehören ja zum Bruttolohn des Mitarbeiters, wurden nur abgezogen).
Schenkungs- Erbschaftsteuer = nein