Ein Dienstleister für die Erstellung seines geistigen Eigentums bezahlen?
Muss ein Dienstleister für die Erstellung einer Präsentation bezahlt werden, wenn er die Präsentationsdatei anschließend dem Auftraggeber nicht überlassen will? Im konkreten Fall beruft sich der Dienstleister auf das geistige Eigentum. Müsste man ihn nicht in diesem Fall doch nur für das Halten der Präsentation bezahlen, und nicht für die Erstellung seines geistigen Eigentums!?
1 Antwort
Es bleibt immer sein geistiges Eigentum.
Die Frage ist, was war vereinbart?
Sollte er eine Präsentation erarbeiten und Vortragen?
Oder sollte er eine Präsentation erarbeiten, einmal vortragen und dann für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber ein Exemplar aushändigen.
Es geht um die Nutzungs-/Verwertungsrechte.
Ursprünglich war nur das Halten der Präsentation vereinbart
Also war as vereinbarte Honorar genau dafür.
Währenddessen hat sich herausgestellt, dass wir die Datei sehr gut gebrauchen könnten, um sie unseren Mitarbeitern (derselbe Personenkreis wie die Teilnehmer der Präsentation) im Intranet zugänglich zu machen.
Also ist das eine Zusatzleistung, für die extra zu zahlen ist.
Ich hatte mal das gleiche Problem. Ich habe einen Vortrag bei einer IHK gehalten. Danach wollten die das in deren Zeitung veröffentlichen. Natürlich kostete das extra.
Vielen Dank für die Antwort.
Ursprünglich war nur das Halten der Präsentation vereinbart. Währenddessen hat sich herausgestellt, dass wir die Datei sehr gut gebrauchen könnten, um sie unseren Mitarbeitern (derselbe Personenkreis wie die Teilnehmer der Präsentation) im Intranet zugänglich zu machen.
Weil der Dienstleister uns die Präsentation nicht überlassen wollte, kam bei uns die Frage auf, ob er in diesem Fall nicht auch nur für das Halten der Präsentation bezahlt werden muss.