Weiterverkaufen von gewerblich genutzten Gegenständen nach Abschreibung?
Hallo, folgendes Szenario: Ein gewerblich tätiger App-Entwickler erwirbt ein Smartphone, um dieses ausschließlich zum Testen der Apps zu verwenden. Das Smartphone liegt im Betriebsvermögen und wurde als GWG sofort abgeschrieben.
Zwei Jahre später hat das Gerät ausgedient und ein neueres soll her. Hier gibt es zwei praktische Szenarien:
- Das alte Gerät wird über bspw. eBay, wahrscheinlich an einen Privatkunden, als Gebrauchtware weiterverkauft.
- Das alte Gerät wird beim Erwerb des neuen Geräts beim Händler in Zahlung gegeben. Dafür gibt es einen Abschlag auf das neue Gerät.
Die Frage nun: Wie sieht die steuerliche Handhabung in beiden Fällen aus? Sehe ich das richtig, dass in Fall 1 auf den kompletten Preis des Geräts 19% USt. aufgerechnet werden und – noch wichtiger – die vollen Gewährleistungspflichten, wie bei einem Neugerät, erfüllt werden müssen? Wegen zweiterem würde sich der Verkauf natürlich dann eher nicht lohnen.
Daher Option 2: Wie sieht das steuerlich aus? Kann das Gerät einfach bei Google, Apple, oder wo auch immer das neue Gerät gekauft wird, beim Kauf in Zahlung gegeben werden, sodass dieses dann als "Rabatt" auf der Rechnung landet, welche dann ganz normal verbucht wird? Oder muss da irgendwas Spezielles beachtet werden?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Der 'Rabatt' ist als Verkauf des Altgerätes zu erfassen. Verkauf ist Verkauf - ob du das Deinem Nachbarn, Heinz Müller über Ebay oder dem Händler, bei dem Du das neue Gerät erwirbst, verkaufst, ist völlig gleichgültig.
Zur Gewährleistung: Ich habe mal einen Dienstwagen privat verkauft. Als Einnahme mit USt. verbucht.
Ich kannte damals die Geschichte mit der Gewährlleistung nicht, und ich habe den Käufer auch nicht über meine Steuererklärung in Kenntnis gesetzt. Wenn Du als MKrause verkaufst und nicht als XY GmbH, wird Dein Käufer wohl auch keine Kenntnis haben.
Und zur USt, es werden nicht 19% draufgerechnet, sondern der Verkaufspreis enthält die 19% USt.