Hallo! Es gibt verschiedene Möglichkeiten an Kapital für die Gründung zu kommen wie z.B.

  • Bankfinanzierung
  • Finanzierung über KfW etc.
  • Fördermittel und Zuschüsse
  • Investoren
  • Crowdfounding
  • etc.

Wichtig hierbei ist jedoch, dass Du vorab dein Kapitalbedarf kennst. Hierfür muss zunächst ein Businessplan erstellt werden.

Idealerweise lässt Du dich vorab einmal beraten.

Infos. Z.B. unter www.beraterstudio.de

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Hallo Rover,

wie Du schon richtig bemerkt hast, kommt es immer darauf an wie man die Tätigkeit nennt die man ausführen möchte. Ich habe bereits einige Gesellen im Handwerk in die selbstständigkeit gebracht.

Hierbei ist es wichtig, dass Du die Lücken kennst und deine Tätigkeiten so benennst, dass Sie nicht mit den meisterpflichtigen Berufen kollidieren. Idealerweise lässt Du dich einmal beraten. Infos und kostenlose Gespräche unter: www.beraterstudio.de

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Hinsichtlich der Dir bevorstehenden Zuverlässigkeitsprüfung wird die Behörde untersuchen, ob es Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung gibt.

Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, aber generell ist es nicht nötig, eine zu 100 % saubere Weste zu haben.

Je nach Straftat, Anzahl der Strafen, Höhe der Strafe wird entschieden.

Su solltest daher erstmal Fragen, ob die Möglichkeit der Gründung besteht.

Für alle Fragen zur Gründung findest Du Infos unter: www.beraterstudio.de

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Schau Dir einmal dein Arbeitsvertrag an. Dort ist i.d. regel das Thema Nebentätigkeiten geregelt. Du solltest unbedingt deinen Arbeitgeber informieren.

Und bevor du ein Gewerbe anmeldest solltest Du dich zudem unbedingt informieren welche Pflichten (Buchführung, Steuern etc.) auf dich zukommen.

Idealerweise läßt Du dich vorab einmal beraten. Infos z.B. unter www.beraterstudio.de

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Hallo! Also "Binder" hat dir schon alles wesentliche gesagt. Wichtig ist immer das Du vorab mit dem Jobcenter über deine Vorhaben sprichst. Ggf. Sprichst Du noch das Thema "Einstiegsgeld" an, wenn Du finanzielle Unterstützung bei der Gründung benötigst.

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Hallo! wenn Du wissen willst, wie viel Du verdienst frag doch bei Techem nach und fordere Einen "Mitarbeitervertrag" an.

Sei dir aber bewusst, welche Kosten für dich als Selbstständiger zukommen (Versicherungen, Buchführung, Krankenkasse etc.).

Wenn Du dich dafür entscheidest macht es Sinn den Gründungszusschuss mitzunehmen.

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In der Regel wird die GmbH keine Finanzierung bekommen, daher müssen sich die Gründer selbst um eine Finanzierung bemühen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten über öffentliche Banken (Landesbanken bzw. KfW). Noch Fragen?

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Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
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Hallo "BittenichtFragen",

was Du vor hast bzw. bereits machst ist eine gewerbliche Tätigkeit, da Du mit gewinnerzielungsabsicht Handelst.

Gewerblich ist man Tätig wenn man

  • Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen.
  • Artikel verkauft, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
  • Verkaufsagent sind.
  • für Ihr Unternehmen einkaufen.

Ob Du Gewinne erzielst oder sogar Verlust machst, ist nicht zwangsläufig entscheidend zur Einstufung der Verkaufsaktivitäten.

Grundsätzlich dürfen Bezieher von Hartz IV Leistungen auch neben dem Leistungsbezug auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und einen Zuverdienst haben. Bei der Bedarfsermittlung für Hartz 4 ist zunächst wichtig und entscheidend, das anrechnungsfähige Einkommen nach § 11 SGB II zu ermitteln. Dies bedeutet, dass von dem tatsächlichen Einkommen vorweg festgelegte Abzugsbeträge nach § 11b SGB II und auch sogenannte Freibeträge abzuziehen sind, um das sich relevante Einkommen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu ermitteln.

Wenn Du einnahmen hast und dies dem Amt nicht mitteilst ist das Sozialleistungsbetrug! Wenn dem Jobcenter oder einer anderen Sozialbehörde bekannt wird, dass ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, so wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Bevor es zu einer Anklage kommt, wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Sozialämter, durch die Zollämter und die Staatsanwaltschaften aufgeklärt, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Erst dann wird über eine Anklage entschieden.

Eigentlich handelt es sich bei Dir um eine klassische Existenzgründung. Hier solltest Du zunächst einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater suchen. Einige bieten kostenlose Erstgespräche an. Infos z.B. unter beraterstudio.de

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Hallo,

grundsätzlich gibt es kein "Kleingewerbe". :)

Zu deiner ersten frage kann ich dir keine Antwort geben.

Zum zweiten Punkt musst Du wissen, das Du dich gegenüber dem Amt verpflichtet hast jede Veränderung rechtzeitig mitzuteilen. Das heißt, wenn Du mehr als 165 Euro verdienst der mehr als 15 Stunden arbeitest und es der AfA nicht mitteilst, ist das Subventionsbetrug!

Die Frage, die hier gestellt wird ist: Wer soll das mitbekommen? Wenn du streamst kann es jeder mitbekommen!

Ich würde mir vor der Gewerbeanmeldung überlegen, welche Einnahmen und welche Kosten Du hast. Idealerweise suchst Du das Gespräch mit einem Gründungsberater.

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Hallo, so einfach ist das ganze nicht zu beantworten. Um Dir antworten geben zu können benötigt man viel mehr Informationen über dich und dein Vorhaben.

Idealerweise lässt Du dich vorab einmal kostenlos beraten... Informationen u.a. unter:

https://thomasboccaccio.de/gruendungsberatung/

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Hallo.

Bevor Du in die Gründung gehst solltest Du einen Businessplan schreiben bzw. schreiben lassen um zu sehen ob deine Idee Tragfähig ist und wie hoch dein kapitalbedarf ist.

Sollte deine Idee Tragfähig sein besteht die Möglichkeit Gründerkredite über die kfW oder entsprechende Landesbaken zu stellen.

Infos zur existenzgründung z.B.unter: www.thomasboccaccio.de

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Also grundsätzlich besteht natürlich immer die Gefahr, dass der Antrag nicht Bewilligt wird.

Hierbei kommt es nicht nur darauf an, dass die vorzulegenden Unterlagen den Vorgaben der AfA entsprechen sondern

auch auf die "Rahmenbedingungen" zu deiner Existenzgründung.

Wenn man weiß, worauf die AfA achtet kann man eine Ablehnung vermeiden.

Bei einer Ablehnung kannst Du jedoch einen WIDERSPRUCH einlegen. Dieser bringt in der Regel jedoch nicht viel!

Zu deiner Frage:

Ja das geht! Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

Infos zum Thema unter:

https://thomasboccaccio.de/businessplan/

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