Was kann man tun, wenn der Kunde lügt?
Ich mache unter Anderem Finanzierungen. Der Kunde behauptet nun er hätte mir die Anzahlung von 2900,00 Euro bar in die Hand gegeben. Ich bin seit 15 Jahren im Unternehmen. Niemals würde ich von einem Kunden Bargeld annehmen. Das dürfen wir gar nicht. Dafür gibt es ja die Kassen. Was kann ich tun? Der Kunde behauptet, er hätte mir 58 Euroscheine von je 50,00 in die Hand gedrückt. Ich bin fertig:-(
4 Antworten
Der Kunde kann beliebige Dinge behaupten. Die Beweislast liegt jedoch bei ihm. Du musst nicht nachweisen, dass Du kein Bargeld bekommen hast, sondern der Kunde muss belegen, dass das Geld übergeben wurde.
Außer in Fällen, die steuerliche Abgaben umgehen sollten, dürfte niemand ernsthaft solche Summen in bar einfach übergeben wollen. Ich denke, Du kannst gemütlich schlafen, denn die Behauptungen des Kunden sind nicht haltbar.
Deine Aussage, dass Du kein Bargeld annehmen würdest, deckt sich mit der Vorgabe von Unternehmen in diesem Bereich. Bargeldübergaben müssen über Kassen laufen.
Die Übergabe muss rechtswirksam bewiesen werden. Dazu zählt eine schriftliche Bestätigung / Quittung oder unabhängige Zeugen. Ohne Beweis steht Aussage gegen Aussage und die Klage wird eingestellt.
Kein normaler Kunde/Mensch würde 2.900 Euro aus der Hand geben, ohne dafür eine Quittung zu verlangen.
Das ist realitätsfremd!
Richter denken aber in der Regel genau so!
Werden die Quittung sehen wollen, fragen, warum der Kunde keine hat/keine angefordert hat.
Wer etwas behauptet, muss das auch beweisen.
Laß ihn vor Gericht ziehen, dort wird er sehr schnell lernen, daß man Behauptungen auch gerichtsfest beweisen muß.
Das sagst Du so einfach. Ich habe kein Auge zugemacht letzte Nacht und mir alle erdenklichen Situationen vorgestellt, die in den nächsten Tagen passieren könnten. Bis hin, dass er mit seinen Verwandten und/oder mit einer Knarre erscheint. Schlimm
Da DU ja weißt, dass der lügt, wird das nicht passieren.
Das würde wenn überhaupt nur jemand machen, der der Meinung ist, im Recht zu sein.
Was gem. Deiner Schilderung ja nicht der Fall ist!
Ja, stimmt. Aber da ich ja kein Geld genommen habe, hat er auch keine Quittung. Und jetzt steht es Aussage gegen Aussage.