Defekte Couch bei Lieferung nicht angenommen-Nachbesserung zwingend beim Kunden?
Hallo,
wir haben eine Couch bestellt. Diese kam jedoch defekt und wurde von uns nicht angenommen. Nun besteht das Versandhaus darauf, dass wir die Nachbesserung hätten bei uns zu hause vornehmen lassen müssen, weil angeblich so üblich. Laut Versandhaus müssen wir nun die Speditionskosten übernehmen, einmal den Rücktransport und und dann nochmal die erneute Anlieferung. Aber ist nicht der Verkäufer laut BGB für alle Kosten zuständig, die mit der Nachbesserung zu tun haben?!
1 Antwort
Okay, wie die rechtliche Lage ist, ist mir nicht bekannt.
Aber ich hätte es genauso wie ihr gemacht. Sofern der defekt in meinen Augen doch umfangreich gewesen wäre.
Das Schreiben des Versandhauses ist m.E. irrelevant, da dieser Hinweis von den Mitarbeitern der Spedition vor Ort bei Lieferung hätte kommen müssen.
Wenn diese die Annahmeverweigerung ohne Murren akzeptiert haben, dann dürftet ihr nicht belangt werden können.