Was kann man machen, wenn der Hausveralter untätig bleibt?
in meiner Wohnung im Obersten Etage sind an mehreren Stellen Feuchtigkeit und Schimmel aufgetreten. Ich habe einen Handwerker beauftragt und er hat sehr hohe Feuchtigkeit in der Wand und in der Decke gemessen und eine Ursache in der Wohnung ausgeschlossen. Die Wand ist richtig nass. Er vermutet, dass das gesammelte Regenwasser auf dem Dachboden den Schaden verursacht. Ich habe den Hausveralter schriftlich gebetten, dringend einen Dachdecker/Handwerker zu beauftragen, um die Schäden auf dem Dachboden und in meiner Wohnung zu reparieren. Er reagiert darauf aber nicht.
Das gleiche war in 2013 in einer Nachbarwohnung passiert. Der Hausverwalter blieb untätig und der Eigentümer sollte die Schaden am Dach (gebrochene Ziegel) und in seiner Wohnung selbst reparieren. Bei der EV hat der HV gesagt, dass es keinen Beschluss dafür gab, Und aus seiner Sicht kein Notfall, deswegen ist er nicht tätig geworden! Die WEG hat auch den Schadenersatz abgelehnt, weil sie nicht nachvollziehen konnten! Normalerweise findet die EV bei uns im Dezember statt. Ich kann nicht bis Dez abwarten, bis ein Beschluss vorliegt. Mein Mieter hat bereits mit Mitminderung gedroht. Was soll ich in diesem Fall machen, wenn der Hausverwalter weiterhin untätig bleibt?
2 Antworten
Habt Ihr Zugang zum Dachboden, um es zu prüfen, ob eine Ziegel kaputt ist?
Wenn ja, nachsehen, den Schaden dokumentieren durch Foto usw.
Hausverwaltung schriftlich auffordern Abhilfe zu schaffen mit Fristsetzung und Ankündigung sonst einen Handwerker selbst zu beauftragen. Nach Ablauf einen Handwerker beauftragen und die Kosten anfordern, ggf. die Miete kürzen.
Wenn der Wassereinbruch durch das Dach Realität ist und der Schimmel darauf zurückzuführen, dann haftet m.E. auch die WEG für Schäden.
Mein Ratschlag: mit Verwaltervertrag, schriftlichen Reklamationen und Protokoll der Eigentümerversammlung zum Anwalt. Denn die EV und HV steht nicht hinter Dir. Dies würde ich schnell machen. Schimmel = gesundheitsgefährdend. Da kann Dir vom Mieter Ungemach drohen.
Ich wohne selber in meiner Eigentumswohung. Da gibt es diese Diskussionen nicht. Fachleute sehen sich Schäden an und es wird in Notfällen sofort gehandelt. Allerdings hat unser Verwalter auch die entsrechenden Vollmachten.