Feuchtigkeit im Wintergarten, wer muss heizen?
Hallo,
Wir haben eine Wohnung mit Wintergarten vermietet. Die Vorbesitzer sind verstorben/dement, wir können also nicht fragen wie das in den letzten Jahren so gelaufen ist. Der Wintergarten ist nicht in der Wohnfläche enthalten, hat an einer Seite Glas zum Garten hin, an zwei grenzt Wohnraum, die dritte Seite ist gemauert und mit Glasbausteineinsatz (Kältebrücke) versehen um mehr Licht zu haben.
Zur eigentlichen Frage:
Die Mieter sagen, es mufft im Wintergarten und wird feucht, ein befreundeter Handwerker hat wohl Schimmelbildung im Winter prophezeit. Der Wintergarten war vorher definitiv schimmelfrei, wir kennen das Haus. Die Mieter bestehen jetzt auf den Einbau eines Heizkörpers oder die teilweise Übernahme der laufenden Kosten einer Stromheizung.
Ich mag die Mieter sehr gerne, aber sehe es nicht unbedingt ein da jetzt noch n Heizkörper einzubauen weil die Herrschaften nicht die Tür auflassen (damit sich keine Feuchtigkeit staut) oder vom Wohnzimmer aus mitheizen wollen. Die Kosten laufen für die Mieter doch aufs gleiche raus, die Kältebrücke besteht ja unabhängig von der Position des Heizkörpers.
2 Antworten
Das Problem ist komplexer als Du denkst:
Ein unbeheizter Wintergarten ist bis zu bestimmten Größen baugenehmigungsfrei. Anders kann das bei einem beheizten Wintergarten sein. Wenn eine Baugenehmigung eingeholt werden muss wird auch ein energetischer Standard nach heutigen Vorschriften verlangt. Das kann sehr, sehr teuer werden.
Da würde ich mich lieber auf den Standpunkt zurück ziehen, dass der Wintergarten keine Wohnfläche ist und nicht als solche missbraucht werden darf. Die Folgen einer vertragswidrigen Nutzung haben die Mieter zu tragen.
Der Wintergarten besteht seit 15 Jahren, mindestens, und ist eigentlich nur durch den Einbau der großen Glasfläche mit Schiebetür entstanden. Vorher war die Fläche von 3 Seiten von Mauern umgeben und wurde als Terrasse genutzt, darüber befindet sich ein Balkon, die Decke ist also auch Beton.
Frage ist, wer zahlt wenns schimmelt? Theoretisch müsste man ja als Vermieter dafür sorgen, das sowas nicht passieren kann, aber es ist halt auch kein Wohnraum, wiederum aber ein geschlossener Raum. Herrgott..
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