Antwort
Wenn der Wassereinbruch durch das Dach Realität ist und der Schimmel darauf zurückzuführen, dann haftet m.E. auch die WEG für Schäden.
Mein Ratschlag: mit Verwaltervertrag, schriftlichen Reklamationen und Protokoll der Eigentümerversammlung zum Anwalt. Denn die EV und HV steht nicht hinter Dir. Dies würde ich schnell machen. Schimmel = gesundheitsgefährdend. Da kann Dir vom Mieter Ungemach drohen.
Ich wohne selber in meiner Eigentumswohung. Da gibt es diese Diskussionen nicht. Fachleute sehen sich Schäden an und es wird in Notfällen sofort gehandelt. Allerdings hat unser Verwalter auch die entsrechenden Vollmachten.