Sperrzeit Alg II nach Kündigung od. Aufhebungsvertrag für ÖBFD?
Hallo!
Eine Freundin, 31 Jahre alt, bezieht nach Abschluss ihres Diplomstudiums Landschaftsplanung zurzeit aufstockend Alg II (mtl. ca. 330 €). Mit ihrem Teilzeitjob verdient sie etwa 485 € brutto, das entspricht etwa 425 € netto.
Sie will jetzt ab 1.1.2014 ein Jahr des ökologischen Bundesfreiwilligendienstes wahrnehmen, um ihre Berufschancen deutlich zu verbessern. Das wird sie mit 30h/Woche in Anspruch nehmen. Da die Dienstzeiten sehr unregelmäßig sind, sich auf alle Wochentage verteilen und auch ohne feste Dienstpläne, wird sie kaum regelmäßig zusätzlich arbeiten können. Sie wird versuchen, was zu finden, nur ihren jetzigen Aushilfsjob wird sie aufgeben müssen.
Wenn sie diesen Job kündigt od. einen Aufhebungsvertrag schließt, wird sie dann vom Jobcenter eine Sperrzeit bekommen? Ihr "Ansprechpartner" dort wurde am 27.11. und 29.11. per Jobbörse persönl. "angemailt", reagiert bislang aber nicht.
Bis wann muss er antworten? Sie braucht von ihm schnell eine Antwort, um den Vertrag für den BFD abschließen zu können; das kann sie nicht erst am 30.12.