Kontosperre, da mein Ausweis abgelaufen ist.?
Habe vor 14 Tagen einen Brief bekommen, dass ich meinen neuen Ausweis bei der Bank vorlegen soll. Da ich im Ausland lebe, habe ich meine in Deutschland lebende Tante um Hilfestellung gebeten(sie hat Kontovollmacht). Daraufhin hat sie mit der Bank telefoniert und man hat ihr gesagt, ich soll den neuen Ausweis kopieren und per E-Mail senden. Später kam eine Mail der Bank und es wurde uns mitgeteilt, dass das leider eine Falschauskunft des Mitarbeiters war. Dann haben wir versucht die Sache per Video-Chat zu erledigen (leider war die Bank nicht in der Lage)!!!? Einige Tage später erhielt ich erneut einen Brief mit der Aufforderung, pers. den Ausweis am Schalter vorzulegen oder das Konto würde zum 22.12. gesperrt.
Daraufhin ist meine Bevollmächtigte am 17.12. pers. zum Schalter gegangen, um Geld abzuheben und die Sperre zu verhindern. Man hat ihr die Auszahlung verweigert, da das Konto bereits gesperrt war. Es handelt sich hier lediglich um ein Tagesgeldkonto, auf dem keine Bewegungen stattfinden.
Nun bin ich gezwungen, nach Deutschland zu fliegen oder einen Notar in meinem
Heimatland aufzusuchen, der meine Identität bestätigt.
Ist das alles zulässig, geht man so mit den Kunden um?
3 Antworten
Ich musste neulich auch eine entfernte Bank persönlich aufsuchen, um meinen Perso erneut vorzulegen (für eine lange bestehende Vollmacht bzw. den online-Zugang). Vorher wurde mir auch gesagt, das ginge per email-Kopie, war dann aber doch nicht so.
Die Bank sitzt ja erstmal am längeren Hebel, und auch eine Beschwerde bei der BaFin wird kaum helfen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Identität zweifelsfrei festzustellen.
P.S.: Der Notar wird vermutlich nicht so teuer sein. Die Beglaubigung von Zeugniskopien kostet hier unter 20 Euro.
Zum Notar muss man ja erst mal hinkommen. Mal eben nach Deutschland fliegen (von wo auch immer) ist ja keine Kleinigkeit. Und die Urkunde eines ausländischen Notars wird eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen.
Die Bank ist zur Prüfung der Identität gesetzlich verpflichtet. Ich halte die Frist hier aber für unangemessen kurz. Eine Sperrung für den 22.12. anzukündigen und bereits vor dem 17.12. durchzuführen, halte ich ebenfalls für treuewidrig und unzulässig.
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden und diesen die Rechtsmäßigkeit prüfen lassen.
Hinsichtlich der Bestätigung deiner Identität solltest du dich mal an die Deutsche Botschaft an deinem Aufenthaltsort wenden. Vielleicht können die dir helfen.
Ja, das ist alles zulässig und auch rechtens.
Für nicht ganz so intelligente:
Das machen Banken nicht, um ihre Kunden zu ärgern!
Das machen Banken vielmehr um ihre Kunden zu schützen.
Im Übrigen sind die Banken auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und die Daten aktuell zu halten. Z. B. Stichwort Geldwäsche.