Kontosperre, da mein Ausweis abgelaufen ist.?

3 Antworten

Ich musste neulich auch eine entfernte Bank persönlich aufsuchen, um meinen Perso erneut vorzulegen (für eine lange bestehende Vollmacht bzw. den online-Zugang). Vorher wurde mir auch gesagt, das ginge per email-Kopie, war dann aber doch nicht so.

Die Bank sitzt ja erstmal am längeren Hebel, und auch eine Beschwerde bei der BaFin wird kaum helfen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Identität zweifelsfrei festzustellen.

P.S.: Der Notar wird vermutlich nicht so teuer sein. Die Beglaubigung von Zeugniskopien kostet hier unter 20 Euro.


Answer123  29.12.2021, 19:17

Zum Notar muss man ja erst mal hinkommen. Mal eben nach Deutschland fliegen (von wo auch immer) ist ja keine Kleinigkeit. Und die Urkunde eines ausländischen Notars wird eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigen.

Die Bank ist zur Prüfung der Identität gesetzlich verpflichtet. Ich halte die Frist hier aber für unangemessen kurz. Eine Sperrung für den 22.12. anzukündigen und bereits vor dem 17.12. durchzuführen, halte ich ebenfalls für treuewidrig und unzulässig.

Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden und diesen die Rechtsmäßigkeit prüfen lassen.

Hinsichtlich der Bestätigung deiner Identität solltest du dich mal an die Deutsche Botschaft an deinem Aufenthaltsort wenden. Vielleicht können die dir helfen.

Ja, das ist alles zulässig und auch rechtens.

Für nicht ganz so intelligente:

Das machen Banken nicht, um ihre Kunden zu ärgern!

Das machen Banken vielmehr um ihre Kunden zu schützen.

Im Übrigen sind die Banken auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und die Daten aktuell zu halten. Z. B. Stichwort Geldwäsche.