Kann ich dann diese Materialkosten als Renovierungskosten doch eintragen und diese auf die 48 % veranlagen? ja, wenn sich die Kosten nicht direkt der Wohnung zuordnen lassen, dann Aufteilung
Und falls doch. Soll ich diese Kosten in die Anschaffungskosten mitberücksichtigen oder doch als Werbungskosten? Im Steuerrecht wird zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten differenziert. Herstellungskosten müssen abgeschrieben werden, Erhaltungsaufwand kann sofort in die Kosten, also hier die Werbungskosten. Wenn das klassische Renovierungsarbeiten sind, dann sind das sofort abzugsfähige WK als Erhaltungsaufwand. Zu den HK eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die USt 15 % der AK des Gebäudes übersteigen, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG