Wände streichen bei auszug?

4 Antworten

Dass du so gut wie nichts musst, weil es aktuelere Gerichtsentsccheidungen gibt, wurde dir dargelegt. Aber nach einem guten Mietverhältniss kann man auch fair mit dem Vermieter umgehen.

Ich würde diesem anbieten ein paar Wände zu weißen. So, dass es eben keine ganz bunten Zimmer gibt sondern die Mehrheit der Personen die Farbgestaltung akzeptieren würde. Dann musst vielleicht die Hälfte der Wände streichen und der Vermieter kann die Wohnung ohne Arbeit weitervermieten. Lässt er sich auf das Angebot nicht ein, kannst immernoch die Ellbogen durchsetzen und ggf. alle Tapeten enternen. Das würde mich als neuer Mieter abschrecken und in den Verhandlungen würde ich eine Monatsmiete oder tapezierte Wände verlangen...


XXXISPXXX 
Beitragsersteller
 01.12.2022, 19:18

Mein Verhältnis zu meinem Vermieter ist auch sehr gut. Wohne auf dem Dorf und wohne im Prinzib in seinem Haus. Ist auch seine einziegste Wohnung die er vermietet. Wollte nur klarheit und ein paar Meinungen von leuten, die mehr Ahnung haben. Danke dafür. Werde mal mit ihm reden, vielleicht können wir uns auf etwas einigen das für beide gut ist.

Ich würde meinen, die Wohnung muss so übergeben werden wie sie übernommen wurde.

"Das dies nicht mehr Zeitgemäß ist weiß ich auch." Was soll das mit dir zu tun haben?

Darin steht noch das ich die Wohnung ohne Tappeten übernehme und diese auch wieder ohne Tappeten zurück gebe.

Dann kannst Du "Deine" Tapeten auch vor dem Auszug entfernen - streichen etc. musst Du ehedem nicht, da Du in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bist.

Du kannst aber auch alles so lassen wie es jetzt ist.

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0417/recht-in-sachen-bluemchentapete-und-bunte-farbe.htm

Eine generelle Renovierungspflicht beim Auszug ist unwirksam, wenn gleichzeitig auch Schönheitsreparaturen während der Mietzeit vom Mieter geleistet werden.

Auch die „Tapetenklausel“, nach der Mieter beim Auszug die Tapeten entfernen sollen, ist unzulässig (BGH vom 5. April 2006 – VIII ZR 152/05)

die Mietgesetze ändern sich alle paar Jahre, deswegen würde ich dir empfehlen, einmal ins Handbuch des Deutschen Mieterbundes zu gucken.

ich habe mal vor 20 Jahren zur Miete gewohnt,

in neuer ausgebauten Dachbodenwohnung, Vermieter wollte auch das mit Tapeten und Streichen, habe ihm die Seite des damaligen Mieterschutzbundes gezeigt, worin damals neue Mietwohnungen nicht beim Auszug renoviert werden mußten. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, vermute es aber. Guck einfach in das aktuelle Mieterschutzbuch, die paar Euronen dafür sind allemal billiger als neue Farbe.

Was der Vermieter will, tangiert doch peripher, was das Mietschutzgesetz vorschreibt ist da eintscheidend