Wände streichen bei auszug?
Ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus und habe zum streichen und nacharbeiten ein paar fragen. Grundsätzlich ist mein Mietvertrag 10 jahre alt. Darin steht noch das ich die Wohnung ohne Tappeten übernehme und diese auch wieder ohne Tappeten zurück gebe. Das dies nichtmehr Zeitgemäß ist weiß ich auch.
Mein vermieter möchte nun das ich die wände in Weiß streiche. Ich habe einige Räume und Wände in anderen Farben gestrichen und weiß, das ich diese auf Weiß zurücksetzen müsste. Muss ich aber alle Wände und Räume weiß streichen? Ich habe z.b. in einem Raum nur 1 von 4 Wänden Farblich. In anderen Räumen ist alles Weiß.
Muss ich alle Wände und die Decken in allen Zimmern neu streichen oder würde es reichen nur die entsprechenden Wände zu streichen?
Könnte ich auch darauf bestehen die Tappeten abzureizen da sie ja noch mein Eigentum sind? Der aufwand wäre in etwa der selbe, nur keine Kosten.
Zudem gab es über die Zeit Risse in den Dehnungsfugen an der Dachschräge. Muss ich die mit Silicon ausbessern oder fällt das unter Renovierung und mein Vermiter muss das tun?
4 Antworten
Dass du so gut wie nichts musst, weil es aktuelere Gerichtsentsccheidungen gibt, wurde dir dargelegt. Aber nach einem guten Mietverhältniss kann man auch fair mit dem Vermieter umgehen.
Ich würde diesem anbieten ein paar Wände zu weißen. So, dass es eben keine ganz bunten Zimmer gibt sondern die Mehrheit der Personen die Farbgestaltung akzeptieren würde. Dann musst vielleicht die Hälfte der Wände streichen und der Vermieter kann die Wohnung ohne Arbeit weitervermieten. Lässt er sich auf das Angebot nicht ein, kannst immernoch die Ellbogen durchsetzen und ggf. alle Tapeten enternen. Das würde mich als neuer Mieter abschrecken und in den Verhandlungen würde ich eine Monatsmiete oder tapezierte Wände verlangen...
Mein Verhältnis zu meinem Vermieter ist auch sehr gut. Wohne auf dem Dorf und wohne im Prinzib in seinem Haus. Ist auch seine einziegste Wohnung die er vermietet. Wollte nur klarheit und ein paar Meinungen von leuten, die mehr Ahnung haben. Danke dafür. Werde mal mit ihm reden, vielleicht können wir uns auf etwas einigen das für beide gut ist.
Ich würde meinen, die Wohnung muss so übergeben werden wie sie übernommen wurde.
"Das dies nicht mehr Zeitgemäß ist weiß ich auch." Was soll das mit dir zu tun haben?
Darin steht noch das ich die Wohnung ohne Tappeten übernehme und diese auch wieder ohne Tappeten zurück gebe.
Dann kannst Du "Deine" Tapeten auch vor dem Auszug entfernen - streichen etc. musst Du ehedem nicht, da Du in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bist.
Du kannst aber auch alles so lassen wie es jetzt ist.
Eine generelle Renovierungspflicht beim Auszug ist unwirksam, wenn gleichzeitig auch Schönheitsreparaturen während der Mietzeit vom Mieter geleistet werden.
Auch die „Tapetenklausel“, nach der Mieter beim Auszug die Tapeten entfernen sollen, ist unzulässig (BGH vom 5. April 2006 – VIII ZR 152/05)
die Mietgesetze ändern sich alle paar Jahre, deswegen würde ich dir empfehlen, einmal ins Handbuch des Deutschen Mieterbundes zu gucken.
ich habe mal vor 20 Jahren zur Miete gewohnt,
in neuer ausgebauten Dachbodenwohnung, Vermieter wollte auch das mit Tapeten und Streichen, habe ihm die Seite des damaligen Mieterschutzbundes gezeigt, worin damals neue Mietwohnungen nicht beim Auszug renoviert werden mußten. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, vermute es aber. Guck einfach in das aktuelle Mieterschutzbuch, die paar Euronen dafür sind allemal billiger als neue Farbe.
Was der Vermieter will, tangiert doch peripher, was das Mietschutzgesetz vorschreibt ist da eintscheidend