Vorzeitige Verfügung auf Sparkonto - möglich und welcher Schaden ist zu tragen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann über das Guthaben auf einem Sparbuch verfügen. Nur werden halt Vorschusszinsen fällig.

Diese betragen (üblicherweise) 1/4 des Guthabenzinses. Nicht nett aber angesichts des aktuellen Zinsniveaus und wenn man sich sonst Geld für den 20-fachen Satz leihen müsste wohl fast immer zu verschmerzen.

An 2.000 € kommt man vorschusszinsfrei. Wen du also z. B. 1 % Guthabenzins hast und und 4.000 € abhebst, werden (2.000 € *0,25 % auf 90 Tage) 1,25 € an Vorschusszins fällig.

Zunächst sind monatlich bis zu € 2.000 frei abhebbar. Für die Berechnung müßtest Du also schon mehr als diesen Betrag abheben.

Von einer Auszahlungsverweigerung des übersteigenden Betrages habe ich nur im Zusammenhang von unangemeldeten, sehr großen Beträgen gehört. Weil der Bargeldbestand und der zeitliche und betragliche Zugriff der Bank auf den Tresor aus Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsgründen begrenzt ist.

Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen (berechnet auf den € 2.000 übersteigenden Betrag für längstens drei Monate minus 1 Tag) ist in den Geschäftsbedingungen festgelegt und bankenunterschiedlich.