Vorzeitige Löschungen von Negativmerkmalen sind nur mit Zustimmung der Gläubigers möglich. In Deinem Fall hat ja, wie Du sagst, der Gläubiger selbst die Löschung beantragt (herzlichen Glückwunsch hierzu!).

Da Du, wie Du schreibst, nur um eine Zustimmung gebeten hattest und somit die Löschung selbst beantragen wolltest, der Gläubiger aber direkt selber an die Creditreform herangetreten ist und die Löschung beantragt hat, kannst Du davon ausgehen, dass das Merkmal sehr schnell gelöscht wird. In der Regel innerhalb weniger Tage.

Es hätte länger gedauert, wenn Du das selber beantragen würdest und die Zustimmung mitgeschickt hättest, da die Auskunfteien dann erstmal mit dem Gläubiger in Kontakt treten und die Echtheit des Schreibens prüfen.

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