Vorabnahme Mietwohnung, Vermieter will mich unter druck setzen?

2 Antworten

Nein der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen derartigen "Vorabnahmetermin" denn dieser ist mietrechtlich betrachtet nicht notwendig.

Auch die unter § 12.2 aufgeführten Zeitfenster würden vor keinem Gericht Bestand haben.

Manche Mietverträge enthalten Klauseln zum Besichtigungsrecht des Vermieters. Diese sind zulässig, solange sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen.

Und diese zeitlichen Vorgaben würden Dich als ( berufstätigen ) Mieter unangemessen einschränken.

https://www.mietrecht.de/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/

Sofern der Mieter berufstätig ist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen. Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an.

Zu einer Vorabnahme bist du nicht verpflichtet. Tauchen bei der Abnahme Mängel auf, muss der Vermieter dir eine Frist geben diese zu beheben. Auch wenn die Abnahme am letzten Tag des Mietvertrages statt findet.

Vermutlich dürfte sich auch die Klausel vor Gericht nicht durchsetzen lassen. Da sie generell formuliert ist und keinerlei Rücksicht auf deine Arbeitszeiten oder sonstige Interessen nimmt kann ich mir gut vorstellen dass ein Gericht sie im Zweifelsfall als unwirksam einstuft.


Mrlol 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 11:44

Also, kann ich die Vorgeschlagenen Termine verweigern?

Amado  03.10.2021, 11:47
@Mrlol

In der Klausel des Vertrages steht doch explizit für was der Vermieter in diesem Fall in die Wohnung darf. Selbst wenn die Klausel gültig ist, ist eine Vorabnahme davon eher nicht abgedeckt. Eine 100% Garantie kann dir niemand geben. Aber eine Klage des Vermieters halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich

Mrlol 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 11:54
@Amado

Okay, es geht auch um einen Vorbesichtigungstermin und keine Vorabnahme. Das Problem ist eben das nach dem Vor kommt.

Amado  03.10.2021, 12:11
@Mrlol

Also ich verstehe nicht so ganz um was es geht.

Aber ganz unabhängig von dieser Klausel kann der Vermieter durchaus ein berechtigtes Interesse haben, zB um festzustellen ob er größere Renovierungen planen muss etc. Ihn da über einen Monat hinzuhalten könnte durchaus nicht rechtens sein. Vor allem wenn du jetzt nicht gerade 4 Wochen in Urlaub bist oder einen ähnlich triftigen Grund hast.