Vorabnahme Mietwohnung, Vermieter will mich unter druck setzen?
Hallo,
wir haben folgende Sache im Mietvertrag stehen:
Nun ist es so, dass wir zum 31.12.2021 gekündigt haben. Ich habe angeboten, dass wir eine Vorabnahme im Dezember durchführen können. Daraufhin schrieb der Vermieter, dass er auch gerne eine Vorabnahme durchführen möchte und dies frühzeitig jetzt im Oktober. Da wird aktuell dafür keine Zeit finden habe ich Ihm angeboten, dass er am ersten Wochenende im November vorbei kommen kann. Nun verweist er mich auf die oben genannten Klauseln im Mietvertrag. So wie ich das im Internet herausfinden konnte, bin ich gar nicht dazu verpflichtet, eine Vorabnahme durchführen zu lassen. Ist das korrekt?
Gruß
2 Antworten
Nein der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen derartigen "Vorabnahmetermin" denn dieser ist mietrechtlich betrachtet nicht notwendig.
Auch die unter § 12.2 aufgeführten Zeitfenster würden vor keinem Gericht Bestand haben.
Manche Mietverträge enthalten Klauseln zum Besichtigungsrecht des Vermieters. Diese sind zulässig, solange sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen.
Und diese zeitlichen Vorgaben würden Dich als ( berufstätigen ) Mieter unangemessen einschränken.
https://www.mietrecht.de/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/
Sofern der Mieter berufstätig ist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen. Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an.
Zu einer Vorabnahme bist du nicht verpflichtet. Tauchen bei der Abnahme Mängel auf, muss der Vermieter dir eine Frist geben diese zu beheben. Auch wenn die Abnahme am letzten Tag des Mietvertrages statt findet.
Vermutlich dürfte sich auch die Klausel vor Gericht nicht durchsetzen lassen. Da sie generell formuliert ist und keinerlei Rücksicht auf deine Arbeitszeiten oder sonstige Interessen nimmt kann ich mir gut vorstellen dass ein Gericht sie im Zweifelsfall als unwirksam einstuft.
In der Klausel des Vertrages steht doch explizit für was der Vermieter in diesem Fall in die Wohnung darf. Selbst wenn die Klausel gültig ist, ist eine Vorabnahme davon eher nicht abgedeckt. Eine 100% Garantie kann dir niemand geben. Aber eine Klage des Vermieters halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich
Also ich verstehe nicht so ganz um was es geht.
Aber ganz unabhängig von dieser Klausel kann der Vermieter durchaus ein berechtigtes Interesse haben, zB um festzustellen ob er größere Renovierungen planen muss etc. Ihn da über einen Monat hinzuhalten könnte durchaus nicht rechtens sein. Vor allem wenn du jetzt nicht gerade 4 Wochen in Urlaub bist oder einen ähnlich triftigen Grund hast.
Also, kann ich die Vorgeschlagenen Termine verweigern?