Fahrtenbuch: Am Abend vorher (fast) zum Kunden = Geschäftsfahrt?
Guten Morgen zusammen,
ich wohne ca. 350km von meinem Kunden entfernt, habe 50km von ihm einen Zweitwohnsitz - wenn ich nun am Abend vorher zum Zweitwohnsitz fahre und am nächsten Tag (es geht früh los) weiter zum Kunden fahre, kann ich beide Fahrten im Fahrtenbuch als Geschäftsfahrt zum Kunden eintragen?
Im Voraus Dank für Tipps und Erleuchtung, Grüße, Jochen
2 Antworten
Ideen haben manche Leute - wo bist Du denn am Abend vorher hingefahren!!
Damit kannst Du natürlich nur die Fahrt vom Zweitwohnsitz zum Kunden als Geschäftsfahrt deklarieren, die Fahrt zur Zweitwohnung zählt zu den Wochenendheimfahrten und ist nur mit der Entfernungspauschale anzusetzen.
Schade, hab's befürchtet, danke. Also doch mitten in der Nacht fahren ;-(
Können tust Du das, ob Du das darfst, wird vielleicht irgendwann das Finanzamt entscheiden. Trag einfach die Gesamtentfernung ins Fahrtenbuch ein.
Versuch mach kluch.
Nun, wenn ich Spaß dran hätte morgens um 4h aufzustehen um rechtzeitig zum Meeting zu erscheinen, wäre die Idee tatsächlich sehr abwegig. Hab ich aber nicht ;-)
Na, zum Zweitwohnsitz (der liegt quasi zwischen Erstwohnsitz und Kunde).