Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlung?
Hallo. Ich habe die letzten tage ein Mahnbescheid bekommen und habe mich dann mit denen in Verbindung gesetzt und eine Ratenzahlung vereinbart. Ich habe die Ratenzahlung auch bis jetzt immer pünktlich bezahlt.
jetzt habe ich aber ein Vollstreckungsbescheid bekommen.
Es steht drauf: Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Auf Grund des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge abzüglich der vom Antragsgegner geleisteten Zahlung.
Was soll das alles bedeuten?
2 Antworten
Eine Geldforderung unterliegt der üblichen gesetzlichen Verjährung. Das bedeutet, nach Eintritt der Verjährung kann der Gläubiger die Forderung nicht mehr durchsetzen, da du diese mit dem Einspruch der Verjährung zurückweisen kannst. Um dies zu vermeiden benötigt der Gläubiger einen gerichtlichen Titel. Und der Vollstreckungsbescheid ist ein solcher Titel. Die Forderung verjährt dann erst nach frühestens 30 Jahren.
Ich kann natürlich nicht wissen, was der Gläubiger vor hat. Aber aufgrund deiner Schilderung ist zu vermuten, dass er lediglich die Verjährung verhindern will, aber dann vermutlich von Vollstreckungsmaßnahmen absieht, solang die Ratenzahlungen geleistet werden.
Yonca
Für den Fall, dass du das (verbindlich möglichst schriftlich) vereinbarte Ratenzahlungsabkommen künftig nicht befolgst, hat der Gläubiger aufgrund des Vollstreckungsbescheides ohne weitere zeitliche Verzögerung die Möglichkeit, wegen der Restforderung zu vollstrecken, z. B. durch Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.
Wg. der Verjährung sh. Aivas