Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlung?

2 Antworten

Eine Geldforderung unterliegt der üblichen gesetzlichen Verjährung. Das bedeutet, nach Eintritt der Verjährung kann der Gläubiger die Forderung nicht mehr durchsetzen, da du diese mit dem Einspruch der Verjährung zurückweisen kannst. Um dies zu vermeiden benötigt der Gläubiger einen gerichtlichen Titel. Und der Vollstreckungsbescheid ist ein solcher Titel. Die Forderung verjährt dann erst nach frühestens 30 Jahren.

Ich kann natürlich nicht wissen, was der Gläubiger vor hat. Aber aufgrund deiner Schilderung ist zu vermuten, dass er lediglich die Verjährung verhindern will, aber dann vermutlich von Vollstreckungsmaßnahmen absieht, solang die Ratenzahlungen geleistet werden.

Yonca

Für den Fall, dass du das (verbindlich möglichst schriftlich) vereinbarte Ratenzahlungsabkommen künftig nicht befolgst, hat der Gläubiger aufgrund des Vollstreckungsbescheides ohne weitere zeitliche Verzögerung die Möglichkeit, wegen der Restforderung zu vollstrecken, z. B. durch Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Wg. der Verjährung sh. Aivas