VLH Mitgliedsbeiträge, obwohl sie keine Leistung erbringen dürfen?
Ich habe 2017 geheiratet, meine Frau ist Selbstständig, daher darf die VLH meine bzw. unsere LS Erklärung nicht mehr machen. Mein Berater hat - soweit ich mich erinnere - direkt vor Ort meine Mitgliedschaft beendet. Auch, wenn ich für 2017 noch Beiträge zahlen musste. Ich habe das Schreiben dazu leider nicht mehr (die Kündigungsbestätigung). Nun will der "Verein" für die folge Jahre via gerichtlichem Mahnbescheid Beiträge haben. Wenn man einfach Mitglied ist, und nicht Leistung nicht in Anspruch nimmt ist die Lage klar, aber wie verhält es sich, wenn der Verein die Leistung gar nicht erbringen darf? Die VLH will von der Kündigung natürlich nichts wissen.
2 Antworten
Tja, ohne Kündigungsbestätigung hast Du Pech!
Denn wenn sich an euren Lebensverhältnissen was ändert, was dazu führt, dass die für euch nichts mehr machen dürfen, seid ihr in der Pflicht zu kündigen.
Hast Du scheinbar ja auch (mündlich?) gemacht, kannst das aber nicht beweisen.
Unbedingt jetzt dringend kündigen, schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben).
Ich habe das Schreiben dazu leider nicht mehr (die Kündigungsbestätigung)
Damit kannst du also die Kündigung und die Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nachweisen. Die Beiträge können dann natürlich weiterhin erhoben werden, egal, ob du die Leistung in Anspruch nimmst. Das ist ja das Wesen eines Mitgliedsbeitrages.