Vertrag Kündigung Deutsche Pop?
Hallo zusammen,
Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit der deutschen Pop mit Kurs Starttermin zum 03.04.2020 geschlossen mit der Bedingung das beide Seiten die vertraglichen Leistungen einhalten. Leider wurde durch Corona der Unterricht an Schulen vom Gesetztger untersagt und somit kann die Deutsche POP ihre leistung wie das nutzen der technischen Hilfsmittel in ihren Räumlichkeiten die als Bestandteil des Unterrichts gehören nicht erbringen. Daraufhin habe ich eine Frist zur Erbringung der vollständigen Leistung mit Vorbehalt bei Nichteinhaltung den Vertrag zu kündigen bzw. den zu zahlenden Betrag zu mindern gestellt. Statt das der komplette Kurs abgesagt wird, (was am vernünftigsten gewesen wäre, weil niemand weiß wie lange der Gesetzgeber den Unterricht verbietet und einen Kurs nach Corona macht) hat das Unternehmen einfach einen Online Kurs daraus gemacht. Der aktuelle Stand ist, dass die deutsche Pop einen online Unterricht anbietet. Somit ihre Leistung wie das nutzen der Räumlichkeiten und der Technik nicht erbringen kann, aber das Geld dafür haben will. Dies wiederum steht so nicht in den AGBs. Da ich kein WLAN und kein technischen Mittel besitze, ist mir das teilnehmen an dem online Unterricht nicht möglich. Somit verpasse ich schon einen großen Teil vom Unterricht, demzufolge sind die folgenden Aufgabe für ohne den bisherigen Unterricht nicht zu erledigen. In dem Kurs geht es darum, das die Arbeit mit den technischen Hilfsmitteln gelehrt wird. Die Deutsche POP behält sich vor durch gerichtliche Schritte mich zu schädigen. Desweiteren würde der Starttermin um 20 Tage verschoben, das heißt ich kann den Kurs nicht zu Ende bringen weil ich schon wie geplant an den Anschluss einen neuen Kurs anfangen möchte. Ich möchte offen legen wir die deutsche Pop mit ihren Kunden umgeht und keine Kulanz hat und macht was es für richtig hält ohne eine Absprache mit ihren Kunden zu halten. Wie ist eure Meinung dazu?
1 Antwort
.... hat das Unternehmen einfach einen Online Kurs daraus gemacht. Der aktuelle Stand ist, dass die deutsche Pop einen online Unterricht anbietet. Somit ihre Leistung wie das nutzen der Räumlichkeiten und der Technik nicht erbringen kann, aber das Geld dafür haben will.
Und damit hat diese Einrichtung der außerschulischen Bildung (so nennt man solche Institute) die Leistung mindestens ersatzweise erbracht.
Was Du schon versuchen könntest: das Kursentgelt anteilig der verminderten Leistungserbringung durchs ledigliche Telelearning kürzen.
Da ich kein WLAN und kein technischen Mittel besitze, ist mir das teilnehmen an dem online Unterricht nicht möglich.
... ist relativ sicher Dein Problem. Und es ist ehrlich gesagt im Jahre des Herrn 2020 total unglaubwürdig, dass Du dich an einem Bildungsinstitut mit Avantgarde-Kursen einschreibst, ohne irgendwie Internet zu haben. Das musst Du erstmal nachweisen können ... viel Spaß dabei! Ich glaube Dir das zumindest nicht. Sitzt Du gerade bei einem Freund am PC und hast Deine Frage gebastelt ...? *fraglich fraglich*.
Die ganze Angelegenheit ist eigentlich ein Fall für den Anwalt, den das Institut (Gegenseite) Dir sowie auf den Hals hetzt wirst, wenn Du den Kurs ab dem 03.04.20 überhaupt nicht bezahlst oder zu radikal kürzst. Wahlweise werden sie das Geld später mit einem Inkasso versuchen, einzutreiben.
Wieso ist es mein Problem wenn ich kein WLAN habe. Das ich kein W LAN besitze ist doch nicht unglaubwürdig, tatsächlich gibt es Menschen die keine Technik besitzen. Wieso soll ich das beweisen. Mir muss erstmal jemand beweisen das ich WLAN habe. Wie heißt es so schön. In dubio pro reo. Das ist ja auch nicht so schlimm. In den AGBs ist kein Paragraph vermerkt in dem steht, das der Unterricht online durchgeführt wird wenn eine höhere Macht den vorhergesehen Unterricht in den Räumlichkeiten verhindert. So ein vermerk gibt es z. B. in anderen AGBs von anderweitigen Unternehmen explizit aufgeführt. Da muss sich das Unternehmen das einen Vertrag mit AGBs erstellt im Vorhinein Gedanken machen, was für eine Alternative Angeboten wird wenn eine höhere Macht den Unterricht nicht zu lässt. Wir sind doch hier in einem Rechtsstaat wo alles seine Ordnung hat.
Z. B. Bei jedem Reise Unternehmen gibt es eine Klausel was passiert wenn die Leistung durch höhere Gewalt Einwirkung nicht erbracht werden kann.
Außerdem habe ich schon eine Rate gezahlt um an dem Kurs teilzunehmen. Soll ich mit jetzt einen Computer kaufen, einen W LAN Vertrag abschließen und die Technik für mehre 1000 Euro kaufen damit ich am Unterricht teilnehmen kann. Das kann doch nicht erwartet werden ohne vorherige Absprache.
Meiner Meinung hat das Unternehmen den rechtlichen falschen Weg gewählt und versucht mit seiner Macht Position den einzelnen kleinen Kunden mit Sätzen, wie:"es können weiter Kosten verursacht werden oder wir behalten uns vor rechtliche Schritte einzuleiten Angst zu machen damit einfach gezahlt wird obwohl beide Vertragspartner recht haben auf Vollständiges erbringen der Leistung. Meine Position ist doch nachvollziehbar.
Mitte der Bitte um kurze Rückmeldung und Bearbeitung.