Vertrag Kündigung Deutsche Pop?

1 Antwort

.... hat das Unternehmen einfach einen Online Kurs daraus gemacht. Der aktuelle Stand ist, dass die deutsche Pop einen online Unterricht anbietet. Somit ihre Leistung wie das nutzen der Räumlichkeiten und der Technik nicht erbringen kann, aber das Geld dafür haben will.

Und damit hat diese Einrichtung der außerschulischen Bildung (so nennt man solche Institute) die Leistung mindestens ersatzweise erbracht.

Was Du schon versuchen könntest: das Kursentgelt anteilig der verminderten Leistungserbringung durchs ledigliche Telelearning kürzen.

Da ich kein WLAN und kein technischen Mittel besitze, ist mir das teilnehmen an dem online Unterricht nicht möglich.

... ist relativ sicher Dein Problem. Und es ist ehrlich gesagt im Jahre des Herrn 2020 total unglaubwürdig, dass Du dich an einem Bildungsinstitut mit Avantgarde-Kursen einschreibst, ohne irgendwie Internet zu haben. Das musst Du erstmal nachweisen können ... viel Spaß dabei! Ich glaube Dir das zumindest nicht. Sitzt Du gerade bei einem Freund am PC und hast Deine Frage gebastelt ...? *fraglich fraglich*.

Die ganze Angelegenheit ist eigentlich ein Fall für den Anwalt, den das Institut (Gegenseite) Dir sowie auf den Hals hetzt wirst, wenn Du den Kurs ab dem 03.04.20 überhaupt nicht bezahlst oder zu radikal kürzst. Wahlweise werden sie das Geld später mit einem Inkasso versuchen, einzutreiben.


Daniel187 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 22:28

Wieso ist es mein Problem wenn ich kein WLAN habe. Das ich kein W LAN besitze ist doch nicht unglaubwürdig, tatsächlich gibt es Menschen die keine Technik besitzen. Wieso soll ich das beweisen. Mir muss erstmal jemand beweisen das ich WLAN habe. Wie heißt es so schön. In dubio pro reo. Das ist ja auch nicht so schlimm. In den AGBs ist kein Paragraph vermerkt in dem steht, das der Unterricht online durchgeführt wird wenn eine höhere Macht den vorhergesehen Unterricht in den Räumlichkeiten verhindert. So ein vermerk gibt es z. B. in anderen AGBs von anderweitigen Unternehmen explizit aufgeführt. Da muss sich das Unternehmen das einen Vertrag mit AGBs erstellt im Vorhinein Gedanken machen, was für eine Alternative Angeboten wird wenn eine höhere Macht den Unterricht nicht zu lässt. Wir sind doch hier in einem Rechtsstaat wo alles seine Ordnung hat.

Z. B. Bei jedem Reise Unternehmen gibt es eine Klausel was passiert wenn die Leistung durch höhere Gewalt Einwirkung nicht erbracht werden kann.

Außerdem habe ich schon eine Rate gezahlt um an dem Kurs teilzunehmen. Soll ich mit jetzt einen Computer kaufen, einen W LAN Vertrag abschließen und die Technik für mehre 1000 Euro kaufen damit ich am Unterricht teilnehmen kann. Das kann doch nicht erwartet werden ohne vorherige Absprache.

Meiner Meinung hat das Unternehmen den rechtlichen falschen Weg gewählt und versucht mit seiner Macht Position den einzelnen kleinen Kunden mit Sätzen, wie:"es können weiter Kosten verursacht werden oder wir behalten uns vor rechtliche Schritte einzuleiten Angst zu machen damit einfach gezahlt wird obwohl beide Vertragspartner recht haben auf Vollständiges erbringen der Leistung. Meine Position ist doch nachvollziehbar.

Mitte der Bitte um kurze Rückmeldung und Bearbeitung.