Hallo Nidertal,

Da die Firma den Folgeschaden verursacht hat, muss auch Sie dafür aufkommen und eventuell bereits entstanden Kosten ausgleichen. 

Von eine 50/50 Regelung habe ich bis dato noch nichts gehört.  

Am besten nochmal einen Gutachter zusätzlich beauftragen, der sich der Sache nochmal annimmt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever Team

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Hallo stuvwxyz,

deine Familienversicherung entfällt, da du mehr als 450 Euro verdienst. 

An der Rentenversicherung bist du mit der Hälfte und der AG mit der Hälfte beteiligt. An die Arbeitslosenversicherung muss von dir kein Betrag gezahlt werden, da du als Werkstudent nur in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig bist.

Kindergeld hat mit dem nichts zu tun, dieses bekommen deine Eltern weiterhin gezahlt, solange du noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hast oder keinen qualifizierenden Abschluss nachweisen kannst. 

Bei deinem  Verdienst von ca. 1000 Euro fallen die üblichen Steuerabzüge an, die sich allerdings aufgrund des geringen Einkommens relativ in Grenzen halten werden.

Liebe Grüße

click-clever

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