Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

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Hallo,

viele Versicherer fordern, dass Sie das Handy zum Feststellen des Schadens zur Versicherung schicken, doch auch möglich wäre es gewesen ein Gutachter selbst zu bestimmen, z.B. in einem Elektrogroßmarkt. Danach müsste dem Versicherer natürlich das Gutachten vorgelegt werden. Mit welchem Gutachten man besser fährt ist schwer zu sagen, doch diesen Ärger mit dem verschicken hätte man sich damit schon mal sparen können. Sollte das Gutachten eine falsche Aussage des Versicherungsnehmers als erwiesen bezeichnen, müssen die entstandenen Kosten, inklusive des Gutachtens, selbst übernommen werden. Auch eine Strafanzeige könnte gestellt werden, da es sich um einen Betrug auf seitens des Versicherers handelt. Bei der Einreichung einer Schadensmeldung, sollte der Vorgang ganz ehrlich und genau beschrieben werden, denn gerade bei Handys werden oftmals falsche Angaben getätigt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo Nidertal,

Da die Firma den Folgeschaden verursacht hat, muss auch Sie dafür aufkommen und eventuell bereits entstanden Kosten ausgleichen. 

Von eine 50/50 Regelung habe ich bis dato noch nichts gehört.  

Am besten nochmal einen Gutachter zusätzlich beauftragen, der sich der Sache nochmal annimmt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever Team

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Hallo stuvwxyz,

deine Familienversicherung entfällt, da du mehr als 450 Euro verdienst. 

An der Rentenversicherung bist du mit der Hälfte und der AG mit der Hälfte beteiligt. An die Arbeitslosenversicherung muss von dir kein Betrag gezahlt werden, da du als Werkstudent nur in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig bist.

Kindergeld hat mit dem nichts zu tun, dieses bekommen deine Eltern weiterhin gezahlt, solange du noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hast oder keinen qualifizierenden Abschluss nachweisen kannst. 

Bei deinem  Verdienst von ca. 1000 Euro fallen die üblichen Steuerabzüge an, die sich allerdings aufgrund des geringen Einkommens relativ in Grenzen halten werden.

Liebe Grüße

click-clever

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Hallo aexhamar,

wenn es sich um Ihr Kind handelt, sind Sie verpflichtet Unterhalt zu leisten. 

Allerdings können Sie die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzten. 

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastung. 

Wenn Sie Fragen haben, einfach noch mal melden.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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