Als jemand,der leider schon mehrfach mit dem Jobcenter zu tun hatte, darf und muss ich dir sagen: glaub mir, du WILLST keine Hilfe vom Jobcenter bei der Arbeitsvermittlung. Das kriegen sie vielleicht bei vergleichsweise einfachen Jobs (z.B. im Handwerk) noch hin, aber je mehr sich ein Berufsfeld in viele Einzelberufe splittet, umso höher sind die "Fehlgriffe" bei der Vermittlung, weil die Amtsmitarbeiter gar nicht das nötige Fachwissen haben, um die Sachen voneinander trennen zu können. Wenn ich dein Posting richtig deute, bist du im IT-Bereich tätig. Da kann es dann schonmal vorkommen, dass du als studierter IT'ler plötzlich ´n Angebot als kleiner 1st-Level-Fuzzi in einem Callcenter vorgeschlagen kriegst, wo du dich wie "Sauer-Bier" bewerben *musst*, obwohl das vielleicht gar nicht dein Teilgebiet der IT ist.
In die andere Richtung gehts aber auch: ich als kleiner FISI habe z.B. Stellenangebote im Bereich Programmierung bekommen, wo ich maximal 20% der Anforderungen erfüllt hätte. Was soll der Mist ? Wenn ich mich auf sowas bewerbe, habe ich immer das Gefühl, den Firmenvertretern im Vorstellungsgespräch die Zeit zu stehlen, weil ich sowieso weiß, dass ich den Job nicht besetzen könnte, selbst wenn ich wollte.

Auch irgendwelche Fortbildungen vom Amt kannst du in der Pfeife rauchen. Die guten Sachen zahlt das Amt dir nur, wenn du eine Einstellungszusage einer Firma bringst, die das aber nur höchst ungern tun. Immerhin suchen die ja möglichst für sofort Personal, nicht erst für einen Einstieg kurz vor Weihnachten. Und womit das Amt dich sonst so beglückt, das ist auch nur Dreck. Willst du allen Ernstes einen "Europäischen Computerführerschein" machen oder nochmal lernen, wie man die Mouse herumschubst ?
Ich wollte beispielsweise mal einen Kurs im Bereich Linux-Administration bekommen, weil ich in dem Bereich noch eher überschaubare Kenntnisse habe und an dem Punkt in Vorstellungsgesprächen immer aus dem Rennen fliege. Also in der KursNet-Datenbank einen passenden Kurs rausgesucht und beim JC beantragt. Wurde abgelehnt. Dafür habe ich ein Coaching bekommen, wo ich lernen sollte, wie ich das Fehlen der betreffenden Kenntnisse überspielen kann. Ähm..und die glauben allen Ernstes, das fällt nicht auf, wenn ich dann am ersten Arbeitstag "Butter bei die Fische" geben müsste und rauskommt,dass ich die nötigen Fähigkeiten doch nicht habe ? Stattdessen kam das "Coaching" zu dem Urteil, dass ich ja keine Fortbildung bräuchte, weil ich ja schließlich Vorstellungsgespräche hätte. Die gleichen Vorstellungsgespräche, in denen ich dann immer rausfliege, WEIL ich die Fortbildung nicht habe, die mir ja verweigert wurde.

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Hast du eine richtige Kreditkarte von der Sparkasse oder vielleicht nur eine Girokarte? Bei einer richtigen KK ist oben rechts der Name der Kreditkartenorganisation draufgedruckt (Visa bzw Mastercard). Ausserdem ist die Kreditkartennummer deutlich spürbar auf der Karte aufgeprägt (üblicherweise silberne Ziffern). Nur für so eine Kreditkarte brauchst du die S-ID-App. Damit registrierst du die Karte und bekommst dann bei jeder Zahlung im Internet eine Mitteilung, dass sie benutzt wurde, bei größeren Beiträgen (ab etwa 50€) musst du die Zahlung in der App auch nochmal bestätigen.

Eine Kreditkarte kannst du bei deiner Sparkasse einfach beantragen, kostet etwa 30€ Jahresgebühr. Wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast, sollte das kein Problem sein.

Wenn bei einer Zahlung im Internet angezeigt wird, dass die Nummer nicht stimmt, hast du wohl momentan nur eine Girokarte. Woran du eine KK erkennst, hab ich ja oben beschrieben.

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Solange der Absender deinen Namen mit auf die Sendung schreibt, ist alles ok und die Sendung sollte problemlos zugestellt werden. Ein Problem gibts höchstens,wenn ein Absender deinen Namen nicht mit draufschreibt...denn dann bist du drauf angewiesen,dass der Postbote nicht zum ersten Mal was bei dir zustellt, also mit dem Firmennamen was anfangen kann. Gerade bei privaten Paketdiensten mit häufig wechselnden Fahrern könnte das früher oder später Probleme geben.

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Widerspräche ein angekündigter Drogentest nicht dem Sinn der ganzen Sache ?

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Mein Neffe hat letztes Jahr den Führerschein bestanden. Er hat auch so eine Prüfungsbestätigung bekommen, weil sein Führerschein noch nicht fertig war (ich glaube,die Dinger werden inzwischen immer erst nachträglich angefertigt). Da stand ausdrücklich drauf, dass dieser Zettel im A4-Format übergangsweise als Führerscheinersatz gilt.

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Ich finde es eher ungewöhnlich,dass da eine genaue Stundenzahl pro Monat drinsteht, denn üblich ist eher eine Angabe der Stundenzahl pro Woche. Je nachdem wieviele Arbeitstage der Monat hat (üblicherweise 22 oder 23) kommen dann im Endeffekt unterschiedlich viele Stunden pro Monat raus. Bei einer 40h-Woche sind das dann eben 8h pro Tag und bei 23 Arbeitstagen/Monat in der Summe 184h/Monat. Ist also m.E. alles ok.

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Keine Panik, das ist normal. Die Zapfsäule weiß natürlich nicht, wieviel du tanken willst und ob dein Konto gedeckt ist, daher "blockiert" sie erstmal einen gewissen Betrag auf dem Konto. Das sind die 100€. Tatsächlich abgebucht wird aber dann nur das, was du tatsächlich getankt hast. Mal überspitzt ausgedrückt ist das so,als würde sich der Kassierer in einer klassischen Tankstelle erstmal dein Portemonaie zeigen lassen, ob du tatsächlich genug Bargeld dabei hast, bevor du tanken darfst.

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Das kann hier niemand wissen,weil wir deine Eingruppierung (d.h. in welche Lohngruppe du fällst), nicht wissen können. Allerdings gibts einen Tarifrechner für AVR Caritas. Der zeigt sowohl Brutto,als auch Nettolöhne an.
https://www.oeffentlichen-dienst.de/rechner/339-2022/3853-avr-2022.html

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Hier was zum Thema Abhören:
https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiter-abhoeren/

Und zum Thema Videoüberwachung:
https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/

Und noch was zum Thema E-Mail-Überwachung, aber das dürfte wohl auf Whatsapp übertragbar sein.

Whatsapp zu überwachen ist relativ einfach, dazu muss man eigentlich nur "Web-Whatsapp" nutzen. Das ist eigentlich dazu gedacht, dass man WA auch am Rechner nutzen kann. Wenn ihr eine Whatsapp-Gruppe habt, kann euer Chef das mitlesen, wenn er entweder selbst Mitglied dieser Gruppe ist, oder aber irgendein Nutzer ihm mal sein Handy kurz überlassen hat und der Chef Web-Whatsapp aktiviert hat. Das könnt ihr unter Android so prüfen: Whatsapp öffnen, oben rechts die 3 kleinen Punkte auswählen und die Option "Web-Whatsapp" öffnen. Im sich öffnenden Fenster sieht man, ob irgendwo ein Rechner mit Web-Whatsapp für die betreffende Rufnummer registriert ist. Das muss aber jeder teilnehmende Nutzer der Gruppe machen (sprich: selbst wenn bei dir kein eingeloggter Rechner angezeigt wird), kann auf den Handys der Kollegen natürlich trotzdem ein Rechner eingeloggt sein.

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Ich weiß nicht, wie das koreanische Recht aussieht, aber das deutsche Recht sieht üblicherweise vor, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert,sobald man eine andere Staatsbürgerschaft verliehen bekommt. Ausnahme: man hat "enge Bindungen" nach Deutschland, dann kann man die sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" beantragen und darf dann beide Staatsbürgerschaften führen. Einfach mal nach diesem Begriff googlen,dann solltest du nähere Infos dazu finden.

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Ich bin kein Anwalt, aber nach meinem Rechtsempfinden kannst du wohl nicht sonderlich viel machen. Wenn deine Mutter noch lebt, kann sie mir ihrem Eigentum machen was sie will. Ob du das Haus normalerweise irgendwann erben würdest, spielt keine Rolle.

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Vermittlungsvorschläge werden heutzutage nicht mehr manuell von irgendeinem Vermittler auf die "Kunden" zugeordnet,sondern ein Computer übernimmt die Auswahl. Und je nachdem, welche Kriterien er da beachten soll, kommt da halt auch gerne mal Mist dabei raus. Im vorliegenden Fall wurde offenbar nur diese Krierien beachtet "Firma sucht Mitarbeiter" => "Kunde MensA264 ist gerade arbeitslos und hat die nötige Qualifikation" => "Schicke VV raus!". Für Kriterien wie "ist doch sinnlos" hat der Computer keinen Sinn, ihn interessiert nur das hier und jetzt, denn zumindest die blanke Theorie sagt, dass es ja sein *könnte*, dass die Person tatsächlich noch übergangsweise für die 35 Tage woanders einen Job finden könnte.

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Ich weiß,daß ein Auto mehr Geld kostet als nur den Sprit, trotzdem möchte ich jetzt mal nur die Spritkosten einbeziehen. Wenn dein Auto beispielsweise 8l/100km frisst und der Umweg 5km beträgt,kostet dich dieser Umweg also 0,4l Sprit. Wenn du dort nun für 1,60€/l statt 1,65€/l tanken kannst, kostet dich der Umweg folglich 0,64€ und du müsstest mind. 12l tanken, um diese Mehrkosten wieder reinzukriegen.

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wenn leer

Ich danke,wenn die Tankanzeige unter Viertel sinkt. Da wir hier in der Pampa nicht soviel Auswahl an Tankstellen haben, ist es überflüssig, nach der billigsten Tanke zu suchen (die Preise unterscheiden sich eh nur um 1-2 Cent). Selbst wenn ich den 60-Liter-Tank vollmachen würde, wäre der Preisunterschied an der Kasse bei wahnwitzigen 1,20€. Ob ich da nun z.B. 96€ oder 97,20€ bezahle,macht bei diesen Summen kaum noch einen Unterschied.

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Hier gelten die gleichen Maßstäbe wie für ALG2-Empfänger: Grundsicherung = 374€ und Miete je nach den örtlichen Richtlinien. In denen steht,wieviel Wohnfläche dir zusteht, wie hoch die Miete, wie hoch die Nebenkosten und die Heizung sein dürfen. Wenn die Wohnung zu teuer ist, zahlt das Amt nur maximal den angemessenen Betrag, den Rest müsstest du von deiner Rente zuzahlen. In deinem Beispiel müsstest du also knappe 53€ selbst zahlen (350-247-50=53€).

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Nein, darf er nicht...lediglich bei Untervermietung oder Überbelegung der Wohnung hätte er ein Mitspracherecht. Die Überbelegung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen spricht man von Überbelegung,wenn pro Bewohner weniger als 9-10m², für jedes Kind unter 6 Jahren weniger als 6m² Gesamtwohnfläche zur Verfügung steht. Wenn nur dein Partner bei dir einzieht,hat der Vermieter also nix zu melden...frühstens,wenn dein Partner noch etliche Kinder oder Verwandte mitbringt,wie es in einigen Kulturkreisen üblich ist.

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Zuerstmal muss ich was zu euren Verwandtschaftsverhältnissen fragen: Du schreibst,daß du als Tochter und die Schwester deiner Mutter die Erbschaft ausgeschlagen habt. In dem Fall ist es doch deine Tante und nicht die deines Sohnes,oder ? Aber wie auch immer: Wenn die Schwester selbst das Erbe ausgeschlagen hat,kann sie auch nicht über das Sparbuch verfügen, es folglich nicht weitergeben. In dem Fall stünde es dem nächsten in der gesetzlichen Erbfolge zu,so dieser das Erbe auch nicht ausgeschlagen hat. In dem Fall deinem Sohn. Oder hast du das Erbe in seinem Namen ausgeschlagen,da er zum Zeitpunkt des Todesfalles noch nicht 18 war ?

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Die Freibeträge (100€+20% von allem darüber) gelten nur für Einkünfte aus ERWERBSTÄTIGKEIT,d.h. aus Arbeit. Verkäufe fallen nicht darunter. Verkauft man z.B. alte Klamotten bei Ebay zählt das unter Vermögensumwandlung und darf nicht angerechnet werden.

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Es entscheidet der Zeitpunkt, an dem man über das Geld verfügen kann. Und damit ist nicht der Auszahlungstermin lt. Arbeitsvertrag gemeint,sondern der Tag,an dem man es auf dem Konto hat. Gerade wenn der Lohn am Monatsende gezahlt wird,kann das u.U. entscheidend sein,ob man für den ersten Monat (d.h. den der Arbeitsaufnahme) nochmal ALG2 kriegt oder nicht.

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