Wenn deine steuerpflichtigen Gesamteinkünfte (ohne Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag (8000 Euro und ein paar zerquetschte) liegen, musst Du nichts versteuern.
Wenn man den Aufwand für Mineralwasser, Kaffee und dazu was Süßes pauschal bei den Personalkosten unter "freiwillige Sozialleistungen" verbucht, wird das auch von der Betriebsprüfung nicht beanstandet.
Für Klopapier und Seife gilt das gleiche ;-))
Soweit Deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr unter 8.652 EUR liegen, sind diese steuerfrei.
Mit Volljährigkeit hat das nichts zu tun. Auch ein Säugling kann steuerpflichtig sein.
Frag nicht lange und stell das gammelige Ding zum Sperrmüll.
Das Schlimmste was Dir passieren kann ist, dass Du Deine neue Spüle in der Wohnung stehen lassen musst, wenn Du später wieder ausziehst.
Da die "Kirchensteuer" keine Steuer, sondern ein Vereinsbeitrag ist, kann man auch keine "Kirchensteuerhinterziehung" begehen.
Der Kirchenvereinsbeitrag wird auch nicht dadurch zur Steuer, dass er vom Finanzamt eingezogen wird. Für den Fiskus ist dies ein einträgliches Inkassogeschäft, welches ihm von den Kirchen mit einer Gebühr in der Größenordnung von 300 Mio EUR vergütet wird.
Zwangsmaßnahmen zum Einzug des Vereinsbeitrags ergreifen die Kirchen nicht. Soviel ich weiß, ist aber Niedersachsen da eine Ausnahme.
Hier zu fragen, kostet genau soviel Mühe, wie einfach mal googeln, was es über diesen Anbieter alles gibt. Googeln bringt aber mehr Informationen.
Das erste was ich gelesen habe ist der Satz "Erzielen Sie zum Beispiel mit Öl-Fonds 302 Prozent Rendite und sparen Sie dabei die Abgeltungssteuer".
Mir hat das gereicht und ich habe erst garnicht weitergelesen.
Deine Sorge um den Ex-Freund ehrt Dich.
Er st auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Dein Ex-Freund nicht zahlungsfähig ist müssen evtl. seine Eltern für ihn einspringen. Siehe dazu http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_unterhalt_1601_1615.htm
Im übrigen solltest Du die Angelegenheit mit dem Jugendamt besprechen. Es gibt die Möglichkeit dass dieses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Deinen Ex-Freund bis zur Verbesserung seiner Finanzlage und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung tritt.