Wenn man den Aufwand für Mineralwasser, Kaffee und dazu was Süßes pauschal bei den Personalkosten unter "freiwillige Sozialleistungen" verbucht, wird das auch von der Betriebsprüfung nicht beanstandet.
Für Klopapier und Seife gilt das gleiche ;-))
Wenn man den Aufwand für Mineralwasser, Kaffee und dazu was Süßes pauschal bei den Personalkosten unter "freiwillige Sozialleistungen" verbucht, wird das auch von der Betriebsprüfung nicht beanstandet.
Für Klopapier und Seife gilt das gleiche ;-))
Soweit Deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr unter 8.652 EUR liegen, sind diese steuerfrei.
Mit Volljährigkeit hat das nichts zu tun. Auch ein Säugling kann steuerpflichtig sein.
Da die "Kirchensteuer" keine Steuer, sondern ein Vereinsbeitrag ist, kann man auch keine "Kirchensteuerhinterziehung" begehen.
Der Kirchenvereinsbeitrag wird auch nicht dadurch zur Steuer, dass er vom Finanzamt eingezogen wird. Für den Fiskus ist dies ein einträgliches Inkassogeschäft, welches ihm von den Kirchen mit einer Gebühr in der Größenordnung von 300 Mio EUR vergütet wird.
Zwangsmaßnahmen zum Einzug des Vereinsbeitrags ergreifen die Kirchen nicht. Soviel ich weiß, ist aber Niedersachsen da eine Ausnahme.
Deine Sorge um den Ex-Freund ehrt Dich.
Er st auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Dein Ex-Freund nicht zahlungsfähig ist müssen evtl. seine Eltern für ihn einspringen. Siehe dazu http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_unterhalt_1601_1615.htm
Im übrigen solltest Du die Angelegenheit mit dem Jugendamt besprechen. Es gibt die Möglichkeit dass dieses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Deinen Ex-Freund bis zur Verbesserung seiner Finanzlage und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung tritt.