Wenn deine steuerpflichtigen Gesamteinkünfte (ohne Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag (8000 Euro und ein paar zerquetschte) liegen, musst Du nichts versteuern. 

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Wenn man den Aufwand für Mineralwasser, Kaffee und dazu was Süßes pauschal bei den Personalkosten unter "freiwillige Sozialleistungen" verbucht, wird das auch von der Betriebsprüfung nicht beanstandet.

Für Klopapier und Seife gilt das gleiche ;-))   

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Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

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Soweit Deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr unter 8.652 EUR liegen, sind diese steuerfrei.

Mit Volljährigkeit hat das nichts zu tun. Auch ein Säugling kann steuerpflichtig sein.

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Da die "Kirchensteuer" keine Steuer, sondern ein Vereinsbeitrag ist, kann man auch keine "Kirchensteuerhinterziehung" begehen.

Der Kirchenvereinsbeitrag wird auch nicht dadurch zur Steuer, dass er vom Finanzamt eingezogen wird. Für den Fiskus ist dies ein einträgliches Inkassogeschäft, welches ihm von den Kirchen mit einer Gebühr in der Größenordnung von 300 Mio EUR vergütet wird.

Zwangsmaßnahmen zum Einzug des Vereinsbeitrags ergreifen die Kirchen nicht. Soviel ich weiß, ist aber Niedersachsen da eine Ausnahme.

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Hier zu fragen, kostet genau soviel Mühe, wie einfach mal googeln, was es über diesen Anbieter alles gibt. Googeln bringt aber mehr Informationen.

Das erste was ich gelesen habe ist der Satz "Erzielen Sie zum Beispiel mit Öl-Fonds 302 Prozent Rendite und sparen Sie dabei die Abgeltungssteuer".

Mir hat das gereicht und ich habe erst garnicht weitergelesen.

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Deine Sorge um den Ex-Freund ehrt Dich.

Er st auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Dein Ex-Freund nicht zahlungsfähig ist müssen evtl. seine Eltern für ihn einspringen. Siehe dazu http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_unterhalt_1601_1615.htm

Im übrigen solltest Du die Angelegenheit mit dem Jugendamt besprechen. Es gibt die Möglichkeit dass dieses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Deinen Ex-Freund bis zur Verbesserung seiner Finanzlage und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung tritt.

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