Wie lange muss ich defekt gelieferte Ware aufbewahren?
Ich habe etwas bei einem großen Internetauktionsaus bestellt. Es kam an, aber war so schlecht verpackt, dass diverse Teile herausgefallen waren. Habe ich sauber dokumentiert und bei dem Auktionshaus einen Fall aufgemacht. Ich habe Recht bekommen und mein komplettes Geld wiederbekommen.
Dem Verkäufer habe ich geschrieben, dass er mir bitte ein Rückversandettikett zuschicken soll, damit ich ihm den "Rest" zurückschicken kann. Das Problem: das ist ein RIESEN Paket. Es nervt, dass das hier rumsteht. Außerdem ist der Versand also etwa 30 EUR + Abholungsbeauftragung nochmal 5 EUR oder so. Da gehe ich nicht in Vorleistung.
Der Verkäufer reagiert nicht.
Ich würde das Zeug gerne einfach wegschmeißen, bin aber vermutlich dazu verpflichtet, das eine gewisse Zeit aufzubewahren. Wie lange, bevor ich das entsorgen darf?
2 Antworten
Feste per Datum benannte Frist setzen und den Verkäufer auffordern, dass dieser die Ware abholt oder abholen lässt bzw. dir ein Rücksendeetikett zusendet.
Die Frist sollte erfüllbar sein, mind. 2 Wochen würde ich ansetzen.
Schreibe gleich mit rein, dass Du nach Fristablauf die Ware entsorgen wirst.
Alternativ kann und darf der Verkäufer dir ja auch mitteilen, dass Du das wegschmeißen darfst!
Für die Zukunft würde ich daher anraten: Sofort nach Erhalt der Ware eine Nachricht an den Absender, ob Ware kostenpflichtig zurückgesandt oder vernichtet werden soll. Danach mindesten 1 Jahr aufbewahren, um ganz sicher zu gehen, sogar bis Ablauf der Regelverjährung. Dann können Sie die Ware vernichten.06.03.2017
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Rücksendungen nach abgelaufener Widerrufsfrist - Aufbewahrungsfrist