Verlusttöpfe bei Auswanderung?

1 Antwort

Ist der weg oder geht der einfach in Form einer Verlustbescheinigung ans deutsche Finanzamt ... für den Fall, dass man nochmal wieder kommt und dann Aktiengewinne hat, die sich damit dann verrechnen lassen !?

Er bleibt erhaltenfür eine Rückwanderung. Unterlagen über die alte Steuernummer gut aufbewahren.

Und zweite Frage: angenommen man meldet sich aus Deutschland ab, behält aber ein deutsches Arbeitsverhältnis (100% Arbeitsleistung in Deutschland!), versteuert demnach hier auch

Bist Du sicher? Der Normalfall ist, dass man in dem Land/in den Ländern unbeschränkt steuerpflichtig ist, in denen man einen Whnsitz hat. Wo welche Einkünfte dann versteurt werden, rihtet sich nach den DBAs (abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen den Wohnsitzländern.

Arbeitseinkommen werden in den meisten DBA die ich kenne (ich kenne allerdings nicht alle auf der Welt, sondern nur die ca. 30 wichtigsten), meist dort versteuert, wo man seinen Wohnsitz hat, wenn man im Land in dem die Anstellung ist, keinen Wohnsitz hat. Ausnahme, man pendelt z. B. wöchentlich zur Arbeit (in Deutschland so etwas wie doppelte Haushaltsführung).

Bei Kapitaleinkünften ebenso, hat man nur einen Wohnsitz,wird drt versteuert,wo der Wohnsitz ist.

Also ohne kompletten Sachverhalt (Wohnsitzland,Bedingugnen des Arbeitsverhältnisses) keine eindeutige Auskunft.

Alerdings ist der Fall auch so individuell, dass ich zu einem Besuch bei einem Berufskollegen von mir rate.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

DanielMUC630 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 16:27

Mittlerweile habe ich erfahren dass ich auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig bleiben kann. Das würde ebenfalls alle Probleme lösen.

Durch einen ordentlich gefüllten Verlustverrechnungstopf werden meine Einkünfte die nächsten Jahre nämlich zu 90% der ESt unterliegen und damit könnte ich also unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Das würde bedeuten alles geht weiter wie bisher. Inkl. Fortführung des verlusttopfes.

wfwbinder  23.05.2023, 19:40
@DanielMUC630
Mittlerweile habe ich erfahren dass ich auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig bleiben kann.

Wer hat Dir denn den Tip gegeben?

Hat der Dir auch gesagt, dass man den Antrag für Deutshcland nur stellen kann, wenn man 90% der Einkünfte in Deutschland erzielt?

Das ist nämlich eine Vorschrift für Rentner, die im Ausland ihren Lebensabend verbringen wollen, aber fast ausschließlich von ihrer Rente aus Deutschland leben.

DanielMUC630 
Beitragsersteller
 24.05.2023, 00:48
@wfwbinder

Genau genommen ist die regelung bzw. Bedingung, dass 90% der Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen müssen. Und wenn man in Deutschland arbeitet, aber in Spanien wohnt (dort null Einkünfte hat), dann ist das ja gegeben.

DanielMUC630 
Beitragsersteller
 23.05.2023, 04:54

Das scheint alles so kompliziert zu sein dass es sinnvoller ist sich bei irgendwem irgendwo in Deutschland anzumelden.

DanielMUC630 
Beitragsersteller
 21.05.2023, 19:51

Mal angenommen es ist tatsächlich so, wie es mir etliche meiner Kollegen berichten… Wohnen im Ausland, kein Wohnsitz in Deutschland, aber versteuern in Deutschland… Besteht dann irgendeine Möglichkeit einen noch bestehenden Verlustverrechnungstopf in Deutschland weiterzuführen?

Wie sieht es denn mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht aus… Ich lese die kann man dann beantragen, wenn das Land, in dem man lebt, günstiger besteuert als Deutschland. Das wäre in meinem Fall gegeben. Keine Überraschung bei der Höhe der deutschen Abgeltungssteuer. Ließe sich vielleicht Über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht der Verlustverrechnungstopf weiterführen?

wfwbinder  21.05.2023, 21:30
@DanielMUC630

Nochmal, das ist eine spezille, auf den Einzelfall bezogene Frage, die man nur beantworten kann, wenn wirklich alle Daten auf dem Tisch liegen.

Steuerrecht ist kompliziert udn so eine einzelfrage werde ich garantiert nciht im Forum lösen.

Bitte suche einen Berufkollegen von mir auf, der dann alle Daten Deines Einzelfalles kennt.