Verlegung Erstwohnsitz aber Eigentumswohnung Zweitwohnsitz?

1 Antwort

Du kannst Dich ja zum bei Einzug in die Berliner Wohnung dort mit dem Hauptwohnsitz anmelden und die Anmeldung dem Vermieter vorlegen. Es steht Dir dann frei Dich wieder umzumelden - Hauptwohnsitz Hamburg und Zweitwohnsitz Berlin - aber dann wird die Stadt Berlin von Dir die Zweitwohnungssteuer verlangen. Jetzt ist es eine Frage des Rechnens bei welchem Modell weniger Zweitwohnungsteuer anfällt - in Hamburg oder Berlin. Die Hebesätze sind in beiden Städten unterschiedlich und in beiden Fällen sollte nur die halbe Kaltmiete zur Berechnung herangezogen werden, denn in beiden Wohnungen verbleibt ja noch eine Person die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.


FREDL2  02.12.2011, 18:36

Gute Idee, die Wiederummeldung und an die Zweitwohnungssteuer hatte ich überhaupt nicht gedacht.