Verlegung Erstwohnsitz aber Eigentumswohnung Zweitwohnsitz?
Hallo, ich möchte mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in Berlin anmieten (die Wohnung wird nur an zwei Personen vermietet, Vorlage des Nachweises Erstwohnsitz wrid verlangt) , habe aber eine Eigentumswohnung in Hamburg, in der ich mit meiner 19-jährigen Tochter (in Ausbildung) wohne. Frage: Kann ich einfach meinen Erstwohnsitz von HH nach in Berlin verlegen und H als Zweitwohnsitz behalten oder muss ich dann Konsequenzen für die Steuern (bin Pensionär) oder anderes (Versicherungen? Auto?) befürchten? Hat eine Ummeldung auch Konsequenzen für meine Tochter?
Etwas ratlos, chrisflip
1 Antwort
Du kannst Dich ja zum bei Einzug in die Berliner Wohnung dort mit dem Hauptwohnsitz anmelden und die Anmeldung dem Vermieter vorlegen. Es steht Dir dann frei Dich wieder umzumelden - Hauptwohnsitz Hamburg und Zweitwohnsitz Berlin - aber dann wird die Stadt Berlin von Dir die Zweitwohnungssteuer verlangen. Jetzt ist es eine Frage des Rechnens bei welchem Modell weniger Zweitwohnungsteuer anfällt - in Hamburg oder Berlin. Die Hebesätze sind in beiden Städten unterschiedlich und in beiden Fällen sollte nur die halbe Kaltmiete zur Berechnung herangezogen werden, denn in beiden Wohnungen verbleibt ja noch eine Person die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Gute Idee, die Wiederummeldung und an die Zweitwohnungssteuer hatte ich überhaupt nicht gedacht.