Verkehrsunfall, abgesenkter Bordstein?

1 Antwort

Hallo SandraB,

ich habe zugegebenermaßen Schwierigkeiten, mir die Situation anhand deiner Schilderung bildlich vorzustellen.

Verstehe ich das richtig: Du kamst von der Straße mit dem abgesenkten Bordstein, wolltest auf die "große" Straße und warst dementsprechend wartepflichtig?

§ 10 StVO sagt:

"Wer [...] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Damit trägst du an dem Unfall die (Haupt)Schuld. Inwieweit ein mögliches Verschulden des Autofahrers aufgrund der nicht angepassten Geschwindigkeit als Mitschuld berücksichtigt würde, kann ich aus der Ferne beim besten Willen nicht sagen.

Unabhängig davon: Laut deiner Schilderung wäre auch schon gem. Bußgeldkatalog die TBNR 110125* (bzw. 47 BKat) (35 €) erfüllt, mindestens aber TBNR 110124* (bzw. 47.1 BKat) (30 €).

*Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere.

**Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall.

Links zum Weiterlesen:

§ 10 StVO

BKat

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des KGA (PDF)

Woher ich das weiß:Recherche