Falsche Ortsangabe in Anhörungsbogen bei Parkverstoß?
Ich habe vor etwa 4 Wochen einen Anhörungsbogen wegen angeblichen Parkens auf dem Gehweg erhalten. Die genannte Ortsangabe war falsch. Weder gibt es auf genannter Straße die Hausnummer noch parkte ich auf genannter Straße. Ich habe am nächsten Tag bei der Bußgeldstelle angerufen und den Sachverhalt geschildert. Dabei betonte ich: "Ich habe den ausgewiesenen Tatbestand nicht begangen!" Heute kam ein zweiter Anhörungsbogen mit geänderter Straße und Hausnummer, mit dem Vermerk - "Konkretisierung: Hiermit erhalten Sie eine geänderte Anhörung." Ist so etwas überhaupt zulässig? So nach dem Motto: "Ups, wir haben uns verguckt?
1 Antwort
Hallo,
Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 (OWi) 61/99 II) hat entschieden:
Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist.
Eine zum Teil fehlerhafte Bezeichnung im Bußgeldbescheid führt nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides.
Bei einer falschen Bezeichnung der Ortsangabe kommt es darauf an, ob die näheren Umstände zweifelsfrei ergeben, welcher Ort gemeint ist, dann ist der Bußgeldbescheid eine ausreichende Verfahrensgrundlage (OLG Hamm VRS 47, 203).