verhoben auf der arbeit?
Ich musste schwerer heben wie das arbeitsgesetzt sagt ist das ein Arbeitsunfall oder nicht? also mehr als 40 kilo? ist das jetzt ein unfall oder kann ich die arbeit verweigern? ich musste ja so schwer heben jahre lang.
3 Antworten
wo steht denn das schweres Heben vom Arbeitsgesetz her ein Arbeitsunfall ist?
Du weißt sicherlich was ein Unfall ist,oder?
wenn du viele Jahre immer bei der Arbeit die gleiche Bewegung machen mußtest, so z.B. 20 Jahre jeden Arbeitstag im Jahr 4 Stunden 40 Kg schwere Säcke von A nach B bewegen, und du dadurch einen Bandscheibenvorfall oder andere Beschwerden der Wirbelsäule erleidest, dann könnte man von einer typischen Berufskrankheit sprechen die sogar die BG anerkennen würde wenn ein Gutachter bescheinigt das die Beschwerden wirklich von der Arbeit kommen und nicht ein natürlicher Verschleiß ist weil du z.B. schon 50 Jahre alt bist und in deiner Freizeit gern extreme Sportarten ausübst.
Also, so einfach ist es nicht wie du dir das vorstellst, bevor du Geld von der BG bekommst mußt du schon den Beweis antreten das deine Beschwerden von der Arbeit kommen.
Ein Unfall ist immer ein einzelnes Ereignis, das zu Verletzungen führt. Wenn es auf der Arbeit jüngst "den" Vorfall gegeben hat, bei dem du dich verhoben hast und in der Folge Muskelprobleme bekommen hast, dann mag das ein Arbeitsunfall sein.
Schleichende Muskelprobleme als Folge der täglichen Arbeit hingegen weniger.
Es empfiehlt sich, garnicht zum Hausarzt zu gehen, sondern direkt zum Unfallarzt. Denn der kann das nicht nur besser beurteilen, sondern die ganze Behandlung (sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind) auch über die Berufsgenossenschaft abrechnen. Die leistet mehr als die Krankenkasse. Der Hausarzt hat mit der Berufsgenossenschaft meist nichts am Hut.
DA is es doch geregelt da brauch mein arzt nix zu sagen max 45 kilo
Das Arbeitsgesetz sagt dazu leider nichts:
Was sagt denn der Arzt?
https://www.arbeitsrechte.de/lastenhandhabungsverordnung/ wir leben in deutschland serwohl ist das geregelt
Das frage ich mich auch was das arbeitsgesetzt sagt muss doch die berufsgenossenschaft als arbeitsunfall ansehen oder? das gesetzt sagt max 40 kilo