Verdienst Minijob im Insolvenzverfahren?
Guten Tag.
Ich befinde mich in einem Insolvenzverfahren. Mein Sohn studiert und lebt noch bei mir. Er hat jetzt einen Minijob angenommen. Meine Frage ist: bis zu wieviel Euro darf mein Sohn tatsächlich verdienen, ohne dass das bei mir angerechnet wird und ich als Einzelperson bepfändet werde, sprich ich nicht mehr unterhalsberechtig bin?
Mein Insolvenzverwalter möchte darüber keine Auskunft geben, sondern nur den Arbeitsvertrag und Lohnnachweis sehen, damit er meinem Arbeitgeber sagen kann, ob ich als Einzelperson oder mit Sohn bepfändet werde.
Danke für die Antwort
3 Antworten
Dein Sohn ist trotz Minijobs Dir gegenüber unterhaltsberechtigt, da ein Job zusätzlich zum Studium "Übererfüllung" bedeutet.
Dein Sohn ist Unterhaltsberechtigt.
Nun den richtigen Unterhalt und die Anrechnung zu berechnen, ist leider so generell nicht möglich.
Du leistest Naturalunterhalt (Gibst Wohnung und vermutlich Nahrung usw.).
Bei einem Nettoeinkommen von 2.000,- Euro wären mit 1 unterhaltsberechtigten Person 35,- Euro pfändbar (34,98 ganz genau) ohne unterhaltsberechtigte Person 418,40, also 383, 42 mehr.
Nach der Düsseldorfer Tabelle wäre der Unterhaltanaspruch des Sohnes je nach Deinem Einkommen bis zu 930,- Euro.
Nun müsste man Dein Einkommen kennen, um den Anspruch des Sohnes zu berechnen, dann die Höhe der Anrechnung um das alles zu berechnen.
Auf jeden Fall bleiben mindestens 100,- Euro von dem Nebeneinkommen anrechnungsfrei.
Nein, die 400,.- Euro werden dem pfändbaren Einkommen zugerechnet und die pfändung erhöht sich auf ca. 320,-.
Da gibt es offenbar keine allgemeingültigen Regeln.
Danke für ihre Antwort. Mein Gehalt beträgt 2180 Euro und werde mit 114 Euro bepfändet. Verstehe ich das richtig , dass von den 500 Euro, die mein Sohn beim minijob verdient, ich dadurch einen weiteren Abzug von 400 Euro habe??? Haben sie Dank für Ihre Antwort.