Verdienst Minijob im Insolvenzverfahren?

3 Antworten

Dein Sohn ist trotz Minijobs Dir gegenüber unterhaltsberechtigt, da ein Job zusätzlich zum Studium "Übererfüllung" bedeutet.

Dein Sohn ist Unterhaltsberechtigt.

Nun den richtigen Unterhalt und die Anrechnung zu berechnen, ist leider so generell nicht möglich.

Du leistest Naturalunterhalt (Gibst Wohnung und vermutlich Nahrung usw.).

Bei einem Nettoeinkommen von 2.000,- Euro wären mit 1 unterhaltsberechtigten Person 35,- Euro pfändbar (34,98 ganz genau) ohne unterhaltsberechtigte Person 418,40, also 383, 42 mehr.

Nach der Düsseldorfer Tabelle wäre der Unterhaltanaspruch des Sohnes je nach Deinem Einkommen bis zu 930,- Euro.

Nun müsste man Dein Einkommen kennen, um den Anspruch des Sohnes zu berechnen, dann die Höhe der Anrechnung um das alles zu berechnen.

Auf jeden Fall bleiben mindestens 100,- Euro von dem Nebeneinkommen anrechnungsfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Tatjana714 
Beitragsersteller
 08.04.2024, 15:28

Danke für ihre Antwort. Mein Gehalt beträgt 2180 Euro und werde mit 114 Euro bepfändet. Verstehe ich das richtig , dass von den 500 Euro, die mein Sohn beim minijob verdient, ich dadurch einen weiteren Abzug von 400 Euro habe??? Haben sie Dank für Ihre Antwort.

wfwbinder  08.04.2024, 16:35
@Tatjana714

Nein, die 400,.- Euro werden dem pfändbaren Einkommen zugerechnet und die pfändung erhöht sich auf ca. 320,-.