Befinde mich im Anerkennungsjahr und bin jetzt Schwanger. Darf ich meinen Urlaub im Mutterschutz verrechnen?
Hallo,
ich befinde mich in einer Zwickmühle. Ich habe mein Anerkennungsjahr am 01.06.2019 begonnen und somit ist Ende am 31.05.2020. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und möchte so wenig wie möglich ausfallen, um mein Anerkennungsjahr nicht verlängern zu müssen. Entbindungstermin soll am 03.04.2020 sein. Ich habe gelesen, dass ich die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt nicht nehmen muss. Mir stehen 30 Urlaubstage im Jahr zu. Meine Frage lautet kann ich diese in meinem restlichen Mutterschutz verrechnen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Die 6 Wochen vor Geburt kannst du auf das Beschäftigungsverbot verzichten, das ist richtig. Ob du aber tatsächlich bis zum Geburtstermin arbeiten kannst...du solltest die Belastung in den letzten Wochen nicht unterschätzen.
Nach der Geburt ist das Beschäftigungsverbot zwingend. Das ist auch nicht mit Urlaub zu ersetzen. Allerdings dürften dir Mutterschutzzeiten doch nicht negativ angerechnet werden bei der Berechnung der Zeiten für das Anerkennungsjahr? Du darfst ja durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden.
Verzichtest Du damit nicht auf das Mutterschaftsgeld?
Verlängern mußt Du das Anerkennungsjahr doch ohnehin, wenn Dein Kind um den 3.4.20 herum geboren wird, da fehlen bis zum 31.5. doch einige Wochen. Für die Du aber auch Mutterschaftsgeld erhältst.
Konkret kenne ich aber leider nicht im Arbeitsrecht aus.