Unterhalt während des Praktikums

1 Antwort

Dein Studium ist die Erstausbildung. Du hast bis zum Abschluss dieser Erstausbildung einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Zusätzlich kannst Du auch das Kindergeld für Dich per Antrag "abzweigen", d.h. Dir direkt zukommen lassen, wenn Du nicht mehr zuhause wohnst.


Bella2o1o 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 16:09

Also dann auch während des Praktikums? Während der Studienzeit, das weiß ich, aber vor dem Studium absolviere ich ein 6-monatiges Praktikum, nicht währenddessen. Deswegen wusste ich nicht, ob das zu dieser Erstausbildung zählt, wenn es sich um ein sogenanntes Pflichtpraktikum handelt.

gandalf94305  28.01.2012, 17:35
@Bella2o1o

Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende der Erstausbildung. Das Praktikum ist in logischerweise in der Zeit vor dem Studium, also vor dem Ende der Erstausbildung. Damit besteht Unterhaltspflicht :-)