Unterhalt während des Praktikums
Hallo
Ich habe eine eigentlich recht simple Frage, die ich mir jedoch durch das Internet allein nicht beantworten kann. Ich werde bald ein Praktikum absolvieren, dass ich benötige, um ein Studium zu beginnen. Momentan bin ich 18, das Praktikum werde ich jedoch auch noch nach meinem 19. Geburtstag verrichten. Aus bestimmten Gründen - die ich hier nicht nennen möchte - bin ich gezwungen zuhause auszuziehen. Habe ich in diesem Fall während der Praktikumszeit einen Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?
Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort auf meine Frage geben, denn ich habe selbst in Text unterhalb der Unterhaltstabelle nichts darüber gefunden, weil das alles sehr unspezifisch geschrieben ist.
Freundliche Grüße
"Bella"
1 Antwort
Dein Studium ist die Erstausbildung. Du hast bis zum Abschluss dieser Erstausbildung einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Zusätzlich kannst Du auch das Kindergeld für Dich per Antrag "abzweigen", d.h. Dir direkt zukommen lassen, wenn Du nicht mehr zuhause wohnst.
Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende der Erstausbildung. Das Praktikum ist in logischerweise in der Zeit vor dem Studium, also vor dem Ende der Erstausbildung. Damit besteht Unterhaltspflicht :-)
Also dann auch während des Praktikums? Während der Studienzeit, das weiß ich, aber vor dem Studium absolviere ich ein 6-monatiges Praktikum, nicht währenddessen. Deswegen wusste ich nicht, ob das zu dieser Erstausbildung zählt, wenn es sich um ein sogenanntes Pflichtpraktikum handelt.