Unterhalt volljähriges Kind in Ausbildung mit 970 Brutto im Monat?
Hallo, mein Kind ist jetz 18 Jahre alt geworden.
Im August hat er eine Ausbildung angefangen wo er im 1. Lehrjahr 970€ brutto verdient.
Muss ich noch Unterhalt zahlen oder fällt es aufgrund der Höhe jetz weg.?
2 Antworten
Wieso lebt das Kind bei der Oma, ist die Mutter verstorben?
Ansonsten sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ihr müsst eure Nettoeinkommen zusammen rechnen und dann in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen welche Stufe da rauskommt. Von dem Betrag zieht ihr das netto des Kindes und das Kindergeld ab, den Rest teilt ihr gequotelt nach jeweiligem Einkommen auf. Wenn kein Rest dann auch kein Unterhalt.
da stimmt aber was nicht... richtig ist, daß der zu leistende Kindesunterhalt unter Berücksichtigung des notwendigen Selbstbehalts mit den relevanten Einnahmen wie auch Kindergeld, aber auch Ausbildungsvergütung gegengehalten wird, schließlich ist der Kindesunterhalt erstens keine "Einnahmequelle", sondern soll zum notwendigen "Kindeswohl" dienen, zweitens verändern sich jetzt die Lebensumstände, sonst mutierte "Kinder kriegen" zu einer Strafhandlung und drittens hätte das Kind uU mehr Einnahme zum "Leben" als der unterhaltspflichtige Vater.
der Selbstbehalt liegt bei 960 € +1160€, das Geld sollte nicht mehr auf das Konto der alleinerziehenden mutter wandern, sondern explicid auf das Konto des Kindes, damit es wenigstens den wert des Geldes zu schätzen lernt, wenn schon alles und nichts als "Kindeswohl" ausgelegt wird, obwohl die sozialen Aussichten ohne väterlichen Einfluss eher mies sind (!
https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html
Dürfte unter dem notwendigen Bedarf liegen, somit sind beide Elternteile wahrscheinlich noch Barunterhaltspflichtig.
Die Höhe kann mein Glaskugel nicht sehen es ist zu warm....... und die nötigen Infos fehlen noch.
Gibt es einen Unterhaltstitel sollte der überprüfte werden und eine Neu Festsetzung beantragt werden.....
Zu meinem Kind, es wohnt bei der Oma und hat ja dann eig noch zu seinem Gehalt sein volles Kindergeld.
Einen Titel gibt es nich.
Brutto ist nicht das was Netto Raus kommt...... und sowohl die Kindsmutter als auch der Kindsvater sind Barunterhaltspflichtig.
Zu dem werden vom Verdienst noch Pauschalen abgezogen.
Es wird dir im Internet niemand mit Sicherheit sagen können ob und wieviel du noch zahlen musst. Wahrscheinlich wird sein das du weniger zahlen musst.
Warum setzt man sich nicht mit seinem Kind zusammen und bespricht das?
Nein verstorben ist keiner.
OK danke für den Hinweis.