Unterhalt kürzen durch Kindergeld?

4 Antworten

Was willst du denn beantragen? Wie wurde der Unterhalt festgelegt? In der Düsseldorfer Tabelle werden am Ende die Zahlbeträge aufgeführt, die unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes zu zahlen sind. Du bekommst also nicht das hälftige Kindergeld ausgezahlt, sondern es wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen.


Andri123  02.11.2023, 16:02

Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle beinhalten noch nicht den Abzug des hälftigen Kindergeldes. Also kann man davon 125,-€ abziehen. Nicht 150,-.

Smarog 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 16:05
@Andri123

Das schreibe ich dann meiner bearbeiterin oder wie mach ich das mal besten?

orgel  02.11.2023, 16:09
@Andri123

Düsseldorfer Tabelle

Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiXwujry6WCAxUfwAIHHQWiDskQFnoECBAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.olg-duesseldorf.nrw.de%2Finfos%2FDuesseldorfer_Tabelle%2FTabelle-2023%2FDuesseldorfer-Tabelle-2023.pdf&usg=AOvVaw0QLXSYJokkxioD8gf6LdAY&opi=89978449

Eifelia  02.11.2023, 16:17
@Smarog

"Das schreibe ich dann meiner bearbeiterin oder wie mach ich das mal besten?"

Kannst Du machen, aber wozu? Das hälftige Kindergeld wurde, wie Dir hier erklärt wird, doch bereits abgezogen.

Andri123  02.11.2023, 16:19
@orgel

Nein, im verlinkten Original siehe Anmerkung 10. Manchmal sieht man auch Tabellen mit bereits erfolgtem Abzug.

Aber beim FS ist der Zahlbetrag ja richtig.

Smarog 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 15:51

Zahle 105 oder 110% und sind 428 Euro aber in einem Schreiben stand das mir 150 Euro zustehen und hätte nicht gesagt das sie dort schon abgezogen wurden

Andri123  02.11.2023, 16:06
@Smarog

553 (Stufe 3, Alter 6 - 11) minus 125 machen 428. Also wurde das hälftige KG bereits abgezogen.

orgel  02.11.2023, 16:11
@Smarog

Dann ist das richtig so, das ist der Zahlbetrag für ein Kind in der Altersstufe 6-11 (bei 110%). Ohne Berücksichtigung des Kindergeldes ergäbe sich ein Unterhalt in Höhe von 553 EUR.

Deine Information ist falsch. Du kannst nichts beantragen. Das Kindergeld steht dem Kind zu und wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt. Das Kindergeld wird aber zur Hälfte beim Unterhalt berücksichtigt. Du solltest also prüfen, ob das korrekt erfolgt ist.

Du kannst Deinen zu leistenden (Mindest-)Unterhalt (nach Höhe Deines Einkommens) der Düsseldorfer Tabelle entnehmen - von diesem Betrag darfst Du dann das hälftige Kindergeld abziehen.

Hallo,

du kannst jetzt ggf. überprüfen lassen, ob die Unterhaltszahlung an dein Kind korrekt berechnet wurde....betr. Selbstbehalt

Du darfst seit 01. Januar 2023 pro Monat 1.370 Euro (bereinigtes Nettoeinkommen) als Existenzminimum für dich behalten.