Wenn ich die Fragen 1:1 beantworte: 0,00 €. Du bekommst kein Krankengeld. Mach ich also nicht...

Du hast für 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber (falls der Job so lange besteht).

Danach erhältst Du im Hauptjob Verletztengeld. Dieses berechnet sich aus dem Entgelt im Hauptjob. Grundsätzlich kommt eine Vergleichsrechnung zum Tragen. 80 % des Brutto-Entgelts wird verglichen mit 100 % des Netto-Entgelts. Das niedrigere ist das Verletztengeld. Allerdings ist diese Rechnung vereinfacht und du kommst damit nicht exakt an dein tatsächliches Brutto Verletztengeld. In Abzug davon kommt noch der RV und ALV Versichertenanteil sowie für kinderlose der PV-Zusatzbeitrag.

Für den Nebenjob wendest Du dich an die BG. Die rechnen dir den Betrag aus (Mag die Rechenformel nicht suchen).

Noch zwei Anmerkungen zu anderen Kommentaren:

  1. Es ist scheißegal, ob der Arbeitgeber vom Nebenjob Kenntnis hat. Hierdurch wird ein Anspruch auf Verletztengeld nicht berührt (kann aber arbeitsrechtlich interessant sein)
  2. Den Hauptjob zahlt die Krankenkasse aus, den Nebenjob muss die BG berechnen. Den zahlt dann nach Auftrag durch die BG auch die Kasse aus. Deswegen auf jeden Fall Kontakt mit der BG suchen (übersehen die gelegentlich).
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Die Kasse zu verklagen könnte teuer werden, wenn die Kasse Recht hat.

Hier den falschen zu verklagen könnte suboptimal sein. Es kann auch noch ein Anspruch gegen das erste Pflegeheim bestehen, je nachdem warum die Pflege dort nicht mehr sichergestellt war. Also wenn das Pflegeheim diesen Umstand selbst zu vertreten hat.

Auch der Rettungsdienst wird nicht ewig fackeln. Irgendwann schickt er den Gerichtsvollzieher (zu euch).

Die Sache ist aber so komplex dass Ihr hier kaum Hilfe finden werdet, die den Fall abschließend klären kann.

Ich würde dringend dazu raten, anwaltliche Hilfe beim Fachanwalt für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht oder bei einem der Patientenverbände (z.B. VDK) in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf evtl. Prozesskostenhilfe kann man dort erfragen (falls keine Rechtsschutzversicherung besteht).

Eine Rechtsschutzversicherung solltet ihr aber mit einem behinderten Kind dringend abschließen, weil voraussichtlich mit noch mehreren Verfahren zu rechnen sein wird.

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Tätigkeiten während der Mittagspause sind grundsätzlich gar nicht gesetzlich unfallversichert, sondern eigenwirtschaftlich. Eintreten würde daher "nur" die Krankenkasse.

Ausnahmen dafür gibt es zwar, die hängen aber stark vom Einzelfall ab und den kenne ich nicht.

Nur die Verletzung selbst zählt auch nicht als Unfall. Auch hier ist die Art der Entstehung wichtig.

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Nach einem Arbeitsunfall musst Du Dich bei einem Durchgangsarzt vorstellen. Dieser erstellt einen Durchgangsarztbericht und sendet diesen an deine BG und eine Durchschrift an die Krankenkasse. Fehlt einem der SV-Träger der Bericht kann dieser diesen nachträglich beim Arzt anfordern. Der Arzt erstellt außerdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und händigt diese direkt an Dich aus, damit du ein Exemplar beim Arbeitgeber abgeben und ein Exemplar an die Krankenkasse schicken kannst.

Ich vermute, dass ein Arbeitsunfall nicht vorlag, weil du gar nicht versichert warst. Probearbeit ist nämlich im typischen Fall nicht versichert, weil es schlicht an der Eingliederung ins Unternehmen fehlt. Probearbeit ist typischerweise entweder darauf ausgerichtet entweder später einen Beruf zu erhalten, im Sinne eines erweiterten Vorstellungsgespräches seine Kenntnisse zu präsentieren, Fertigkeiten zu erlernen oder Betriebe kennenzulernen und insoweit eigenwirtschaftlich.

Selbst wenn kein Arbeitsunfall vorliegt, würde die KK nach eigenem Recht Krankengeld prüfen. Dieses hängt dann aber davon ab, wie Du dort versichert bist und ob für deine Versichertenart überhaupt Krankengeld in Frage kommt.

Viele Grüße
Lumbago666

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