Umzug trotz bestehendenMietvertrag?

2 Antworten

Das wird klappen , dass er den Mietvertrag übernimmt

Soll der Mietvertrag auf das Kind übertragen werden, bietet sich ein Übernahmevertrag an. Rechtlich spricht man hier von einer Sog. Eintrittsvereinbarung die zwischen den bisherigen Mietern (den Eltern), dem Vermieter und dem/der neuen Mieter/in (dem Kind) zu schließen ist.14.04.2021

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Mietvertrag auf Kind übertragen - Welche Möglichkeiten bestehen? - Mietrecht.org
 - (Mietrecht, umzug)

classica  13.12.2023, 05:38
Liebe Fragesteller , zieht um , es ist möglich II. Anspruch für Familienangehörige auf Übernahme des Mietvertrages?

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Wedding soll es allerdings zulässig sein, dass erwachsene Kinder, die bisher in der Mietwohnung gewohnt haben, nach dem Auszug der Eltern die Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters übernehmen dürfen (Az.: 11 C 271/14). Das Amtsgericht sieht darin eine genehmigungsfreie Untervermietung, da es sich lediglich um die Aufnahme von Angehörigen handle.

Aber Achtung: Mieter und Mietvertragsparteien werden die Kinder dadurch nicht. Mieter bleiben die Eltern und die Kinder sind „nur“ Untervermieter. Das bedeutet, sobald der Mietvertrag mit den Eltern als Mieter beendet wird, müssen auch die Kinder ausziehen.

Einen Anspruch darauf den Mietvertrag auf sein Kind zu übertragen, wenn der Mietvertrag beendet ist und man ausziehen will besteht daher nicht.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-kind-uebertragen/#google_vignette

Andri123  13.12.2023, 17:40
@classica

Die Entscheidung eines Amtsgerichts Wedding ist nicht für andere Gerichte bindend.

Hier eine gegenteilige Entscheidung eines Landgerichtes Berlin. Wohl auch nicht bindend für andere Bundesländer.

Ich gebe hier übrigens keine Handlungsanweisungen ab, wenn ich die Rechtslage gar nicht beurteilen kann ("Zieh um").

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBubGt6oyDAxX-g_0HHexhAlUQFnoECA8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.stolpe-rechtsanwaelte.de%2Fid%2F4868037%2FUrteil26039%2F&usg=AOvVaw2ttzle15oniZrBp1C4Sf9P&opi=89978449

Andri123  12.12.2023, 23:53

Du hast den verlinkten Artikel auch gelesen, insbesondere Punkt IV, Fazit und Zusammenfassung?

Die Frage lautete ausserdem anders. Sorry.

Ich könnte mir vorstellen ( ohne Rechtskenntnisse), dass Eure Chancen im Konfliktfall besser stehen, wenn Du einen Zweitwohnsitz in der Wohnung behältst. Denn dann könnte man den Junior noch als "im Haushalt aufgenommen" zählen. Dafür wird aber eventuell Zweitwohnungssteuer fällig.

Ausserdem wird der Junior ja vermutlich einen Mitbewohner aufnehmen, die Wohnung müsste also mehr als 2 Zimmer haben.

Und ja, ein Kindergartenfreund meines Sohnes wohnt als WG in der Wohnung seiner Mutter, Mietvertrag von 1996 oder so. Ich weiss aber nicht, ob der Vermieter das einfach nicht mitbekommen hat, oder wie sie das gemacht haben.