Umzug P Konto

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Die Kündigung durch den Inhaber selbst ist nicht an eine Form oder Frist gebunden, lediglich das Datum und die Unterschrift dürfen bei der schriftlichen Kündigung nicht fehlen. Mit der Kündigung wird der bei der Kontoeröffnung geschlossene Vertrag nach § 355 HGB und § 675c bis § 676c BGB zwischen Kontoinhaber und Bank aufgelöst – eine Zustimmung seitens der Bank ist nicht erforderlich. http://www.ratgeber-geld.de/girokonto/kuendigung.html

Nach dem Gesetz darf jede Person nur ein P-Konto besitzen. Da es keine Kündigungsfrist gibt, können Sie Ihr altes P-Konto schließen bzw. vorerst in ein normales Girokonto umwandeln. Sobald alle Geldeingänge auf Ihre neue Bankverbindung laufen, können Sie das alte Konto schließen. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und Einzugsermächtigte, dass Sie ein neues Bankkonto besitzen. Natürlich sollten Sie auch Daueraufträge für Miete etc. in Ihrem neuen Konto einrichten.

So wie vulkanismus schon schrieb, mit 2 P- Konten macht man sich strafbar.

Also erstmal das P-Konto bei der alten Bank einige Zeit weiterführen, bei der neuen Bank schlicht ein neues, einfaches Girokonto eröffnen und dann nach einiger Zeit (etwa eine Woche oder zwei) Antrag auf Umwandlung stellen. Aber auf jeden Fall vorher das erste P-Konto schließen. Grund steht oben.