Antwort
Für zukünftige Zahlungen kannst du ohne weiteres eine Umwandlung vornehmen. D.h. du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du deine VWL auf einen neuen Vertrag (Sparvertrag) was auch immer einzahlen möchtest. Der Bausparvertrag deines Mannes wird dann wahrscheinlich später zuteilungsreif als geplant, außer er zahlt die Beiträge selbst. Die bereits eingezahlten Beiträge sind dort wo sie sind, d.h. du musst sie am besten von deinem Mann einfordern oder bei Zuteilung des Vertrages deinen Teil anfordern. Natürlich kannst du es auch über die Bausparkasse probieren. (Die Antwort entspricht nur meiner persönlichen Meinung)