Vermögenswirksame Leistungen einmal jährlich zur Sondertilgung eines Immobilienkredites einsetzen?
Hallo Zusammen,
ich habe einen Immobilienkredit für eine selbst bewohnte Immobilie laufen. Einmal jährlich kann ich bis zu 5% Sondertilgung vornehmen.
Nun hatte ich die Idee, die VWL welche ich monatlich erhalte dazu zu verwenden. Was ja prinzipiell zulässig ist.
Die Bank meinte, das dies prinzipiell möglich ist, aber halt nur einmalig im Jahr zum Stichtag.
Ich hatte mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Der meinte er kann: a.) die VWL nur monatlich und nicht jährlich ausbezahlen und b.) er bezahlt auch nur für "zertifizierte" Vermögensanlagen
Meine Fragen: Wie kriege ich das beides jetzt zusammen, hat jemand Erfahrung und kann Tips geben?
Gruß, A.
4 Antworten
Die Bank sollte die monatliche VWL-Zahlung entgegennehmen und dann zum Jahresende einmalig als Sondertilgung verrechnen.
So habe ich das gemacht. Die Methode hat mich zwar etwas Zinsen gekostet (und damit wurde die Hypothekenbank für ihr Entgegenkommen honoriert), aber ich hatte dann einen schnelleren Vorteil aus den VWL (ohne etwaige Anlagerisiken wie bei Aktienfonds, so sehr ich auch diese schätze:-).
Es bliebe dann noch das Problem der arbeitgeberseitigen Vorgabe der zertifizierten Vermögensanlagen. Ein Blick ins 5. Vermögensbildungsgesetzes sollte hilfreich sein. Dort gibt es keine Vorschrift von zertifizierten Vermögensanlagen, wie man sie von Riesterverträgen kennt. Vielleicht verwechselt er da was. Zunächst zahlst Du für die Arbeitgeberzahlungen Lohnsteuer plus Sozialabgaben und hast nach § 12 die freie Wahl der Anlage. Allerdings könnte eine tarifvertragliche Regelung hinderlich sein (dort nachsehen!). Grundsätzlich ist die Verwendung der VWL für die Kredittilgung gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 d) in Verbindung mit Ziff.5 a) zulässig!
VWL und "zertifizierte" Vermögensanlagen geht nicht zusammen.
In welcher Branche bist Du tätig?
Bei Metall/Elektro gibt es die sog. AVWL. Da kannst Du z.B. nur in Riester oder bAV die AVWL Leistungen einzahlen. Dabei handelt es sich beim Riester um einen zertifizierten Vertrag.
Beim Riester ist eine Entnahme vor dem Renteneintritt Förderungsschädlich. Bei der bAV kommst Du i.d.R. auch nur zum Renteneintritt an das Kapital bzw. Rente.
Andere Branchen zahlen VWL nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz.
Nutzbar sind Prämiensparverträge, Bausparverträge, Wertpapiersparpläne, Kapital/Fondsgebundene Lebensversicherung und Beteiligungen beim Arbeitgeber.
Bei BSV, PSV und WSV sind entnahmen vor dem 7 Jahr ebenfalls förderungsschädlich. Wenn Du aufgrund Deines Einkommens sowieso keine Förderung bekommst wäre das egal.
Dann könntest Du über das Jahr die VL-Leistungen des Arbeitgebers ansparen, um dann zum Jahresende Geld für eine Sondertilgung zu entnehmen. Das wird beim BSV etwas schwierig. Einfach zu handeln wäre das bei einem PSV o. WSV.
Nur was soll das ganze????
Wieviel VL zahlt denn Dein Arbeitgeber? 6,60€ wie im öffentlichen Dienst oder 26,59€? Wir reden doch max. von 320 bis 480 EUR, oder? Egal, mit dieser Summe bekommst Du nicht wirklich was für Sondertilgungen zusammen.
I.d.R. wollen Banken eine min. Summe als Sondertilgung (z.B. 2.000 EUR). Prüfe doch mal Deine Darlehensvertrag.
Das kann man doch indirekt auch umsetzen. Lass die VWL auf die zertifizierte Vermögensanlage Deiner Wahl überweisen. Die Sondertilgung kann man dann ausserdem zum Gesamtwert der VWL zum gewünschten Stichtag vom Girokonto vornehmen.
Du kriegst beides nicht zusammen, weil der Arbeitgeber auf so was ganz sicher nicht eingehen wird.
Was denn noch? Der nächste will alle drei Monate seinen Fernseher abzahlen und der übernächste alle zwei Jahre in Urlaub.
Vergiss also die (ohnehin schlechte) Idee.
Du kannst die VL auf einen Bausparvertrag oder in Fonds sparen und kannst nach sieben Jahren eine Sondertilgung machen.