Umsatzsteuer möblierte Privatzimmer, länger als 6 Monate?
Hallo, ich vermiete in meinem selbst bewohnten Haus einige möblierte Privatzimmer, bisher befristet, also nie länger als 6 Monate. Ich bin umsatzsteuerverpflichtet und möchte das wegen dem Vorsteuerabzug auch gerne bleiben. Jetzt ist die Situation so, dass zwei Mieter länger als 6 Monate das Zimmer bewohnen und weiterhin dort wohnen möchten. Es erfolgten bisher immer nur befristete Verträge über 2 x 3 Monate. Kann ich einfach weiterhin für dieselben Mieter neue Verträge über weitere 3 Monate machen oder muss ich einen Antrag beim Finanzamt stellen, dass ich weiterhin umsatzsteuerpflichtig bleiben möchte? Vielen Dank für eure Hilfe!!!
1 Antwort
Wie? Was für einen Antrag?
Es gibt Rechtsfolgen. Entweder ist ein Umsatz steuerpflichtig oder eben nicht. Das ist doch nicht antragsabhängig.
Die Frage hier ist doch, ob die Vermietung der Möbel eine Nebenleistung zur Zimmervermietung ist und damit grundsätzlich steuerbefreit (§ 4 Nr. 12 Bu a)) oder nicht. In der Vergangenheit war die Frage wegen der kurzfristigen Vermietung nicht wichtig.
Ob es eine Nebenleistung ist, kann keiner hier beantworten - es würde auf einen Streit mit dem Finanzamt hinauslaufen, den keiner will und im worst case würdest du trotz Umsatzsteuerausweis auf den Vorsteuern sitzenbleiben, §§ 14c, 15 (1) Nr. 1 UStG.
Also liegt die Gestaltung doch auf der Hand: Die Vermietung muss "kurzfristig" bleiben. Also darf der Mietvertrag nicht verlängert werden, sondern es muss ein Anschlussvertrag her. Novation nennt man das im Steuerrecht.
Das war einfach.